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Karlsruhe (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung in Sachen geschäftsmäßige Sterbehilfe verkündet. Demnach verstößt das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz, der Paragraf 217 im Strafgesetzbuch wurde damit nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig erklärt, wie es in ersten Pressemeldungen zur Entscheidung aus Karlsruhe heißt.