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Aufgepasst in Sachen Intensivpflege

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Im neuen Jahr könnte es ziemlich schnell auch in Sachen Behindertenpolitik spannend werden, denn Informationen des AOK-Bundesverbandes zufolge könnte der bisher äusserst umstrittene Entwurf für das geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) bereits im Januar vom Bundeskabinett verabschiedet und das Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abgeschlossen werden.



„Im Bereich der außerklinischen Intensivpflege wird laut Gesetzentwurf ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege eingeführt. Im neuen Referentenentwurf vom 9. Dezember 2019 wurde der in der Erstfassung vorgesehene Vorrang der stationären Intensivpflege gestrichen. Wünsche der Versicherten zum Leistungsort sollen berücksichtigt werden, wenn sie angemessen sind und die medizinisch-pflegerische Versorgung gewährleistet ist. Intensivpflege-Patienten, die am sozialen Leben teilhaben, sollen auch künftig zu Hause betreut werden können. Es gilt laut Entwurf ein unbefristeter Bestandsschutz für alle, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten“, so fasst die AOK die derzeit geplanten Regelungen zusammen. Diese stoßen aber nach wie vor bei Verbänden behinderter Menschen auf massive Kritik, weil hier Kriterien und Prüfungen zur Angemessenheit eingeführt werden sollen, durch die der Vorrang ambulanter Unterstützungsmöglichkeiten eingeschränkt werden könnte.

Link zu weiteren Informationen des AOK Bundesverbandes zum derzeitigen Gesetzgebungsverfahren

Lesermeinungen

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Dirk Hentschel
03.01.2020 09:46

Es wird so kommen- Mehrkostenvorbehalt! Was zumutbar ist entscheidet das Amt ….. Wenn irgendjemand stationär günstiger verwahrt ist, ist es ZUMUTBAR auch für andere ….
Bis jetzt betraf es im Behindertenbereich meist nur die kognitiv Benachteiligten die sich dagegen wehren müssen bzw. wenn sie überhaupt jemanden haben der sie unterstützt an dieser „Front“ kämpfen zu können

Und nun?