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Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gefordert

Blaues Paragraphenzeichen auf grauem Grund
Paragraphenzeichen
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf, Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.



Die von der Bundesjustizministerin im November vorgelegte Formulierung sichert nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht ausreichend ab. Es muss eine Formulierung gefunden werden, die den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Bundes- und Landesebene als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

„Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im Dezember vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich stehen und es bei der Umsetzung der Kinderrechte 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention an vielen Ecken und Enden hakt. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.