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Berlin (kobinet) Zum 1. Januar 2020 gilt ein neues Gesetz. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Mit diesem Gesetz ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung. Vor allem die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben. Die Lebenshilfe erklärt nun - auch in Leichter Sprache - anhand einer Checkliste zum Bundesteilhabegesetz, worauf man achten muss.
„Zum 01. Januar 2020 werden die großen Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz vollzogen. In manchen Bundesländern wird es Übergangsregelungen geben und dennoch sind die Vorbereitungen bundesweit in vollem Gang, sind kräftezehrend und aufregend, mal erfreulich, mal besorgniserregend“, heißt es auf der Internetseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.




