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Keine Abstriche beim Angehörigen-Entlastungsgesetz

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Foto: DBR

Berlin (kobinet) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz muss zügig ohne Abstriche verabschiedet werden. Das fordern die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, die heute voraussichtlich von 9:00 bis 10:05 Uhr im Deutschen Bundestag stattfindet. "Der Entwurf enthält eine ganze Reihe von Regelungen, auf die behinderte Menschen schon lange gewartet haben und die nun zügig realisiert werden müssen,“ erläutert der Vorsitzende des DBR-Sprecherrats, Horst Frehe.



So ist nach Informationen des Deutschen Behindertenrates nicht nur beabsichtigt, die Angehörigen von behinderten und pflegebedürftigen Menschen finanziell zu entlasten, sondern auch die Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung – EUTB soll dauerhaft sichergestellt werden. „Weiter ist vorgesehen, die Grundsicherung auf den Berufsbildungsbereich auszudehnen, ein Budget für Ausbildung einzuführen sowie willkürliche Obergrenzen für Arbeitsassistenz zu vermeiden“, hebt Horst Frehe weitere positive Elemente des Gesetzentwurfs hervor. Außerdem werden finanzielle Härten für behinderte Menschen vermieden, die Anfang 2020 durch die geplante Systemumstellung auftreten können. Diese letzte Regelung soll laut Horst Frehe nun in ein anderes Gesetz verschoben werden, das mit großer Sicherheit zum 1. Januar 2020 gültig wird, damit für die Betroffenen keine Finanzierungslücke auftritt.

„Die DBR-Verbände befürchten daher, dass die anderen vorgesehenen Regelungen zumindest aufgeschoben oder sogar ganz gestrichen werden, wenn es in der Politik gerade andere Prioritäten gibt“, so der Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. „Das werden die Verbände behinderter Menschen aber nicht hinnehmen, denn gerade im zehnten Jahr der Gültigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland darf es nicht sein, dass im Zweifel bei behinderten Menschen gespart wird“, warnt Frehe. Deshalb solle der Gesetzentwurf durch weitere Regelungen zur Realisierung der Menschenrechte behinderter Personen ergänzt, keinesfalls jedoch abgespeckt werden.

Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Das Bündnis repräsentiert über 2,5 Millionen Betroffene. Für das Jahr 2019 hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) den Vorsitz im Sprecherrat des DBR übernommen. Vorsitzender des Sprecherrats ist ISL-Vorstandsmitglied Horst Frehe.

Die Debatte wird im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestag auf der Homepage des Deutschen Bundestages live ab 9:00 Uhr übertragen.

Link zum Gesetzenwurf der Bundesregierung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, der heute beraten wird