Kassel (kobinet) Für den Erhalt der Selbstbestimmung intensivpflegerisch unterstützter Menschen und gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, wonach intensivbeatmete Menschen zukünftig nur noch in Ausnahmefällen zu Hause unterstützt werden sollen, findet am Samstag, den 28.9., eine Demonstration in Kassel statt. Die Veranstaltung findet von 11:00 - 14:00 Uhr an der Ecke Treppenstraße / Königstraße in Kassel statt.
Aufgerufen zu der Demonstration haben als-mobil, Intensivkinder und intensivLeben. „Die Bundesregierung plant, Menschen, die mit Beatmung in ihrer eigenen Wohnung leben, grundsätzlich in Heime zu verlegen. Wir sagen Nein! und fordern Wahlmöglichkeiten für Betroffene, wo sie leben und gepflegt werden wollen. Allen Beteuerungen der Politiker glauben wir erst, wenn das Selbstbestimmungsrecht aller Bürger weiterhin gesetzlich verankert bleibt und die UN Behindertenrechtskonventionen eingehalten werden“, heißt es in der Ankündigung für die Demonstration.
Link zum Aufruf für die Demonstration am 28.9.2019 in Kassel
Die Antwort an Arnd Hellinger auf sein Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium von Ende August macht auf’s neue deutlich, dass dort nach wie vor so wie am Anfang argumentiert wird. In der Antwort an Arnd Hellinger heißt es:
„Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt auf den Patientinnen und Patienten, die 24 Stunden amTag/7 Tage die Woche künstlich beatmet und von Pflegefachkräften betreut werden müssen, sowie auf Koma-Patientinnen und Koma-Patienten, die sich selbst nicht artikulieren und wehren können. Nicht betroffen von dem Gesetzentwurf sind Pflegebedürftige, die keine 24-Stunden-Pflege durch eine Pflegefachkraft benötigen. Damit fallen Patientinnen und Patienten, die ausschließlich von Familienangehörigen betreut werden oder eine 24-Stunden-Assistenzkraft haben, nicht unter die Definition. Auch Patientinnen und Patienten, die mit einer 24-StundenIntensivbetreuung durch eine Pflegefachkraft am sozialen Leben teilnehmen, können weiterhin Anspruch auf Pflege zu Hause haben. Das wird im Einzelfall geprüft werden. Bei dieser Prüfung haben die Krankenkassen, die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände der Patientinnen und Patienten angemessen zu berücksichtigen. Überdies gilt für Patientinnen und Patienten, die bisher in der eigenen Häuslichkeit eine 24- Stunden-Intensivpflege erhalten, eine Übergangsregelung. Bis drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs wird der bisherige Leistungsanspruch beibehalten.“
Das Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium zeigt, dass die Behörde bisher nichts dazugelernt hat. Es werde weiterhin geteilt und geherrscht, indem versucht werde, das selbstbestimmte Leben für die einge Gruppe zu akzeptieren, während es denen, die 24 Stunden am Tag Unterstützung brauchen, erschwert bis verweigert wird. Das in der Anhörung und im Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geforderte eindeutige Signal, dass die Pläne so nicht weiterverfolgt werden, bleibt also weiter aus, so dass die Betroffenen weiterhin in existenziellen Ängsten leben müssen.
Eine Petition, die gegen die Pläne der Beschneidung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch das Bundesgesundheitsministerium gestartet wurde, hat mittlerweile über 120.000 Unterstützer*innen.