Magdeburg (kobinet) Sachsen-Anhalts Landeskabinett hat am 20. August dem Entwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, das neue Vorgaben für die Leistungen des Landes zur Sicherstellung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in Sachsen-Anhalt macht. Dies betrifft im Land zirka 27.000 Menschen. Hintergrund der Novelle ist das Bundesteilhabegesetz, das die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems der Sozialhilfe fortentwickelt und das stufenweise in Kraft tritt.
Nach dem Bundesteilhabesetz wird die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt werden getrennt. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich künftig auf die reinen Fachleistungen. Die existenzsichernden Leistungen der Unterkunft und der Verpflegung sind und bleiben Gegenstand der Sozialhilfe.
Das macht landesrechtliche Anpassungen erforderlich, die mit dem Teilhabestärkungsgesetz des Landes vorgenommen werden. Zugleich wird dort die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass das Land den personellen Mehrbedarf finanziert, der durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Höhe von 1,1 Millionen Euro jährlich entsteht.
In der Novelle werden die Zuständigkeiten zur Ausführung der Eingliederungshilfe in einem neuen Ausführungsgesetz zum Recht der Rehabilitation und Teilhabe des Neunten Sozialgesetzbuchs neu verortet. Es wird die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe vorgesehen und es werden anlasslose Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen von Leistungserbringern in der Eingliederungs- und der Sozialhilfe nach § 128 Abs. 1 SGB IX und § 78 Abs. 1 SGB XII ermöglicht.
Der Staatssekretär Alexander Fischer (Die Linke Berlin) ist ein Aal
Danke Sven.
Wir brauchen zur Klärung dieses Sachverhaltes wohl kein juristisches Studium. Unsere Rechtschaffenheit reich völlig aus. Unsere Auffassung über den Föderalismus Deutschlands und über den damit gesicherten Gestaltungsrahmen der Länder passt zum Grundgesetz und zu zahlreichen Rechtsprechungen des Verfassungsgerichtes.
Ein Landesgesetz zur Umsetzung des BTHG darf den materiell rechtlichen Rahmen dessen, was den Inhabern dieses Rechtes zusteht, nicht verletzen und nicht beschneiden. Aber das Landesrecht darf sehr wohl über diesen Rahmen hinausgehen.
Genau diese Auffassung zur 5 aus 9 Regelung wies Fischer brüsk zurück. Fischer versuchte mich gegenüber den Versammlungsteilnehmern als den Doofen darstehen zu lassen.
Ich nehme das aber nicht persönlich, da er nach meinem Eindruck Behinderte generell für die Doofen hält.
Im übrigen hat er sich zum Gegenstand des Veranstaltung, nämlich dem Berliner Teilhabegesetz, nicht geäussert. In seinem teuren Studium der Rhetorik hat er wohl auch die rhetorische Figur mit dem Namen ‚mach den Aal‘ kennen gelernt.
gez. Götz Wilhelm Renger
(Mitglied dieser Parteienströmung seit 1993)
Korrektur zu ‚Rechtsgutachten von allen Anhängern des Sozialrechtes erbeten‘:
Es war nicht der 20.8. sondern Donnerstag der 22.8. im Karl-Liebknecht-Haus. Es war eine Veranstaltung einer Berliner LAG zu der außer Staatssekretär Fischer weder Senatoren, noch Abgeordnete des Abgeordnetenhauses, noch eine Bezirksabgeordneter erschienen waren. Die Autorin des Landesgesetzes Frau Dr. Klotz (Projektleiterin BerlTHG) war aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt.
Rechtsgutachten von allen Anhängern des Sozialrechtes erbeten
Die Frage: Können die Länder bei der Umsetzung des BTHG in Landesrecht die 5 aus 9 Regelung in so fern entschärfen, indem sie aus Landesmitteln freiwillig etwas hinzu tun, so das eine Regelung gefunden wird welche besagt, das ein begründeter individueller Bedarf ausreicht, oder ist ihnen das verboten?
Meiner Auffassung nach ginge dieses, da eine so durch Landesrecht verbesserte Regelung das Bundesrecht nicht verletzt, sondern in sich aufhebt.
Hintergrund: Der Berliner Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer (DIE LINKE), behauptete auf einer Veranstaltung am 20.8.2019 das ginge nunmal ganz und gar nicht.
Lieber Götz,
ich bin zwar kein Jurist, befasse mich aber intensiv mit dem BTHG, seit der erste interne Entwurf geleakt wurde.
1. ist „5 aus 9“ erledigt. Das BMAS hat im Herbst 2018 auf eine Frage von Corinna Rüffer geantwortet, dass es an etwas Neuem arbeitet. Grund des Sinneswandels war eine Untersuchung, die ergeben hat, dass tatsächlich Leute rausfliegen würden. Was stattdessen kommt, ist noch unklar.
2. Selbst „5 aus 9“ wäre ja durch eine Ermessensklausel ergänzt gewesen.Die hätte Berlin bestimmt gestalten können.
Sorry, bei der Schlagzeile „Sachsen-Anhalt orientiert sich am individuellen Bedarf“ kann ich mir drei Fragen nicht verkneifen:
Woran sonst?
Warum ist das eine Schlagzeile wert?
Woran hat sich Sachsen-Anhalt bisher orientiert?
Deutlicher wurde das Problem der (bisherigen) Eingliederungshilfe selten benannt.