
Foto: AbilityWatch
Berlin (kobinet) Nicht zuletzt die Beschwichtigungsversuche von Jens Spahn im gestrigen Interview im ARD Morgenmagazin, aber auch die Diskussionen der letzten Tage zur Intensivpflege beatmeter Menschen, haben die Initiative AbilityWatch veranlasst, die Äußerungen des Ministers scharf zu kritisieren und schnellstmögliche Klarstellungen im Referentenentwurf zu fordern. Auf die Kritik über Facebook antwortete das Bundesgesundheitsministerium prompt.
Auf Facebook postete gestern AbilityWatch nach der Ausstrahlung des Interviews mit Jens Spahn im ARD Morgenmagazin folgenden Text:
„Herr Jens Spahn vom Bundesministerium für Gesundheit wird es nicht leid, in den Medien eine Beschwichtigungspolitik zu fahren. Die hat folgendes Konzept: Er stellt Fakten falsch dar und spricht an anderer Stelle Wahrheiten aus, ohne die Konsequenzen zu nennen. Das ganze garniert er – völlig zusammenhanglos – mit de Rezitation der heeren Gesetzesziele.
Im Klartext:
Herr Spahn wird nicht müde, zu behaupten, dass nur Leute betroffen sind, die 24 Stunden Intensivpflege brauchen. Das steht nicht in dem Gesetzesentwurf. Dort steht, dass Versicherte betroffen sind, die einen hohen Bedarf an Behandlungspflege haben.
Selbst wenn dem so wäre – es gibt Menschen, die 24 Stunden Behandlungspflege benötigen und trotzdem selbstbestimmt leben möchten. Diese Patientengruppe verschweigt Herr Spahn in der öffentlichen Diskussion völlig. Er kommt an dieser Stelle gerne direkt auf den Koma-Patienten in der Beatmungs-WG zu sprechen. Er ignoriert völlig, dass es Personen gibt, die 24/7 Behandlungspflege brauchen und dennoch im Kreis ihrer Familie mitsamt Kindern, Job und Freizeit leben und dies auch weiterhin tun möchten. Eine Differenzierung ist im Gesetzesentwurf gerade nicht vorgesehen.
Dass dies nicht nur einer Unachtsamkeit oder Unwissenheit des Ministeriums geschuldet ist, welche man prinzipiell durch Information einfach beheben könnte, zeigt sich schon daran, dass im Entwurf eine Zumutbarkeitsklausel vorgesehen ist. Wenn doch die im Text vorgesehenen Maßnahmen nur zum Wohle der Betroffenen sind und nicht gegen deren Willen getroffen würden, bräuchte es eine Ausnahmeregelung gerade nicht. An dieser Stelle entlarvt sich der Gesetzesentwurf selbst.
Keiner stellt ernsthaft die Gesetzesziele – Verbesserung der Entwöhnung von Beatmung und Verhinderung von Betrug mit BeatmungsWGs – infrage. Jedoch werden diese Ziele nicht dadurch erreicht, Menschen, die einen hohen Bedarf an Behandlungspflege haben, in Heime einzuweisen.
Es muss im Gesetz ganz klar formuliert sein, dass kein Mensch gegen seinen Willen in ein Heim gezwungen wird, nur weil er z.B. 24 Stunden am Tag Beatmung benötigt. Und zwar nicht im Rahmen eines Verfahrens zur Prüfung, ob eine Ausnahme vorliegt. Diese Ermessensentscheidungen ziehen jahrelange Prozesse nach sich, die den Betroffenen nicht zuzumuten sind. Dies insbesondere, weil den hier Betroffenen oftmals nicht mehr viel Lebenszeit verbleibt. Diese Zeit sollten sie nicht im Gerichtssaal und unter dem Damoklesschwert der Abschiebung ins Heim verbringen müssen.
Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium auf die Veröffentlichung des Beitrages auf der Facebookseite von Raul Krauthausen ließ dann nicht lange auf sich warten. Dort heißt es: „Lieber Herr Krauthausen, uns gegenseitig Lügen vorzuwerfen bringt uns in der Debatte nicht weiter. Wir haben nun ja bereits häufiger betont, dass wir uns noch ganz am Anfang der Beratung befinden und dass Sie sehr hilfreiche Kritik gegeben haben. Um es nochmal klar zu sagen: Der Gesetzentwurf betrifft nicht Menschen, die:
– ausschließlich von Familienangehörigen betreut werden
– von einer Assistenzkraft betreut werden
– trotz 24-Stunden-Intensivbetreuung durch eine Pflegefachkraft am sozialen Leben teilnehmen
– jünger als 18 Jahre sind.
Wir werden das Gesetz so klar formulieren, dass es da keine Auslegungsschwierigkeiten gibt. Dafür ist die weitere Abstimmung ja auch da.
Viele Grüße aus dem BMG“
Diese Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums hat AbilityWatch anhand des derzeitigen Referentenentwurfs genauer angschaut und ihre Fragen und Antworten (FAQs) entsprechend auf die vom Ministerium geäußerten Aussagen angepasst. Dabei wird deutlich, dass zwischen Ministeriumsrhetorik und den konkreten vorgeschlagenen Regelungen im Referentenentwurf große Unterschiede bestehen.
Link zu Antworten von AbilityWatch auf die Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums
Wie AbilityWatch berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zwischenzeitlich von ihrer Internetseite genommen. Wer sich jedoch für den genauen Wortlaut des Referententwurfs interessiert, findet den Referentenentwurf hier:
https://www.teilhabegesetz.org/media//Ottmars_Dateien/190814_Referentenentwurf_RISG.pdf
Am Ende zählen für die Betroffenen, Krankenkassen, Behörden und Gerichte letztendlich nicht irgendwelche Interpretationen, sondern der Gesetzeswortlaut, wie er verabschiedet wird.
Lieber Sven.
Ich bin jetzt gespannt auf die großen sinnvollen Teile des RISG. Könntet Ihr das bitte hier mal vorstellen?
Hallo Götz,
den Volltext des Entwurfs findest Du u,a, hier: https://abilitywatch.de/wp-content/uploads/2019/08/referentenentwurf-reha-und-intensivpflege.pdf
Wirklich sinnvolle Teile, die ein solches Gesetz erforderlich machen, kann ich darin nicht erkennen. Abrechnungsmodalitäten und Kontrollmechanismen gegen den behaupteten Leistungsmissbrauch ließen sich nämlich gut auf der Vertragsebene regeln…
Danke Arnd.
Meine Frage ging aber an Sven, der schrieb: ‚Selbst wir finden doch große Teile sinnvoll und bekämpfen nur einige Teile.‘ Ich erweitere meine Frage nach den großen Teilen um eine zweite Frage: Wer ist ‚wir‘?
An alle geht meine vorerst letzt Frage:
Welcher soziale Dienstleister fällt Euch ein, wenn ich nach einem aufgedeckten und verurteilten Abrechnungsbetrug sozial medizinischer Dienstleistungen frage? Ich hörte letzte Woche im Fernsehen von Pflegern, die von groß angelegten und systematischen Fälschungen der Pflegeprotokolle berichteten.
der Götz
Lieber Götz,
wir lesen doch beide so ziemlich jede Meldung hier. Da steht alles. In Kurzform beinhaltet das Gesetz u.a. Verbesserungen bei der Griartrischen Reha und eine deutliche Reduzierung der Zuzahlungen in der Intensivpflege. Das sagen selbst die, die am heftigsten protestieren.
Gut, aber für die Änderung der Zuzahlungsregelung hätte nur dieser entsprechende Passus im SGB V geändert, aber nicht das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen insgesamt außer Kraft gesetzt werden müssen, oder?
Wenn ich das übrigens richtig sehe fallen die meisten Menschen mit Intensivpflegebedarf aber ohnehin unter die Chroniker-Regelung, sind also ab 1 Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens in jedem Fall zuzahlungsbefreit.
Klar, zwischen den beiden Änderungen besteht kein Zusammenhang.
Was die Chroniker-Regelung betrifft, bin ich mir nicht sicher. Gerade bei denen, bei denen eine Entwöhnung möglich ist, dürfte der Bedarf oft „zu früh“ für die Einstufung als Chroniker eintreten.
Jetzt wird’s technisch. 🙂 Allerdings kann doch ab dem Vorliegen einer entsprechenden Diagnose auch für das jeweils laufende Beitragsjahr noch „rückwirkend“ die Einstufung als Chroniker beantragt werden. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Zuerkennung eines entsprechend hohen GdB oder Pflegegrades…
Nichtsdestotrotz sollte Herr Spahn bzw. das von ihm geleitete BMG eher in Überlegungen dahingehend eintreten, das ganze Zuzahlungssystem wieder abzuschaffen, statt es durch immer neue Sondertatbestände weiter zu verkomplizieren. Die Verwaltung dessen kostet GKV und Leistungserbringer nämlich auch nicht wenig, wenn ich mir allein „meine“ Physiotherapie-Praxis angucke.
Herr BM Jens Spahn belieben also nach wie vor, lieber Fake News zu verbreiten, stat den Entwurf des #RISG einfach einmal zurückzuziehen. Die Frage wäre nun, warum seine Vorgesetzte Angela Merkel hier nicht eingreift…
#NichtMeinGesetz
Lieber Arnd,
so ein wenig Ahnung von politischen Prozessen hast du doch. Warum, und vor allem wie, soll das BMG die noch nirgendwo eingebrachte „Beta-Version“ des Gesetzentwurfs zurück ziehen? Selbst wir finden doch große Teile sinnvoll und bekämpfen nur einige Teile.
Das BMG hat jetzt vielmehr die Chance zu zeigen, dass es die Beteiligung bzw. Anhörung der Betroffenen und Beteiligten nicht nur deswegen durchführt, weil sie in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgeschrieben ist. Es muss den Entwurf NACH Ablauf der Anhörungsfrist und bis zur Behandlung im Kabinett schlicht so ändern, dass beatmete Menschen das volle Wunsch- und Wahlrecht haben.
Wir müssen bis dahin den Druck aufrecht erhalten.
Dann würde das Ganze zum Lehrbeispiel für Beteiligung nach Artikel 4 BRK.
Hallo Sven,
natürlich kenne ich die formalen Schritte und Abläufe eines Gesetzgebungsverfahrens sowie der Vorstufen desselben. 🙂 Wenn allerdings bereits einem zur Verbändeabhörung verschickten Referent*innenentwurf wie https://abilitywatch.de/wp-content/uploads/2019/08/referentenentwurf-reha-und-intensivpflege.pdf ein derart einhelliger Gegenwind sämtlicher Betroffener und derer Vertretungen entgegenschlägt wie hier, täte das BMG schon rein PR-strategisch gut daran, Druck aus dem Kessel zu nehmen und zumindest den geplanten § 37c SGB V aus dem Verfahren zu nehmen, grund- sowie völkerrechtskonform zu überarbeiten und sodann in geänderter Form wieder einzubringen. Jetzt aus sturem Formalismus oder beamtentypischer Prinzipienreiterei bis zum Ende der Beteiligungsverfahren an einem offenkundig rechtswidrigen und politisch unklugem Gesetzentwurf festzuhalten, verschärft den Konflikt nur und führt bei den Betroffenen – die haben bekanntlich in ihrem Alltag mit Rehaträgern, Jobcentern, Kranken-/Pflegekassen etc. schon jetzt mehr als genug Probleme neben ihrer körperlichen Einschränkung als solcher zu bewältigen – nur zu weiterer Unsicherheit sowie Zukunftsängsten.
Was also spräche aus Deiner Sicht konkret gegen eine Rücknahme…?
Es wurde doch noch gar nichts irgendwo „eingebracht“, nur zur Stellungnahme bzw. Anhörung verschickt. Sinnvoller als eine aktionistische „Rücknahme“ ohne praktischen Effekt wäre es, den überarbeiteten Entwurf nochmal an die Verbände zu schicken, bevor er ins Kabinett geht.