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Petition zur Beatmung: 40.000 Unterstützer*innen in drei Tagen

Einrichtungsflur mit Text: STOPPT das Reha- und Intensivpflege-Schwächungs-gesetz (RISG)
Einrichtungsflur mit Schriftzug
Foto: AbilityWatch

Kassel (kobinet) Drei Tage nach dem Start der Petition gegen die Pläne der Bundesregierung, die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden bald nur noch zur absoluten Ausnahme zu machen, haben bereits knapp 40.000 Menschen die Petition mit dem Titel "Stoppt das Reha- und Intensivpflege-Schwächungsgesetz (RISG)" auf der Petitionsplattform change.org unterstützt. Während die Verantwortlichen aus der Bundespolitik noch weitgehend schweigen, zeigt diese breite Solidaritätswelle nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul, auf welchen Holzweg sich das Bundesgesundheitsministerium mit dem vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung begeben hat.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Selbst zu den Hochzeiten der Auseinandersetzungen um das Bundesteilhabegesetz, das letztenendlich nur mit 68 Änderungsanträgen gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde und bei vielen Betroffenen eine große Desillusionierung gegenüber der Politik ausgelöst hat, war nicht so viel Dynamik in der Behindertenbewegung, wie derzeit. Denn die nicht nur so dahergeredeten, sondern in einem Referentenentwurf der Bundesregierung formulierten Regelungen zur Intensivpflege beatmeter Menschen, jagen vielen Betroffenen, aber auch „noch“ nicht Betroffenen schlichtweg Angst und Schrecken ein – und das zurecht. Wenn mit diesem Gesetz sozusagen die Regel eingeführt, dass erwachsene Menschen, die auf Beatmung angewiesen sind, nur noch in absoluten Ausnahmefällen in der eigenen Wohnung leben dürfen und dies noch besonders und wahrscheinlich vor Gerichten begründen und durchsetzen müssen, dann ist das ein Rückfall in behindertenpolitisch finstere Zeiten. Ein Rückfall, der längst überwunden geglaubt schien, und der schlichtweg Angst macht, wie schnell sich die Situation für behinderte Menschen in diesem noch sehr reichen Land drehen kann. Damit gießt der sonst so eloquente und sich anscheinend auf die Seite der Pflegebedürftigen stellende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Wasser auf Mühlen, in die niemand geraten möchte. Und das Schlimme ist, der Rest, der nicht nur von CDU/CSU Minister*innen geführten, Bundesregierung scheint bisher nichts gegen die Pläne von Jens Spahn einzuwenden zu haben, denn sonst wäre es kein Referentenentwurf der Bundesregierung. Und auch so manche Verbände jubeln sogar angesichts der Vorschläge, ohne einen kritischen Blick darauf zu werfen, welche Schattenseiten sich darin befinden und was dies für viele beatmete Menschen genau bedeuten kann.

Dabei ist Jens Spahn noch nicht einmal so erfahren, wie der gute alte Horst Seehofer, der seine Erfahrungen mit der Gesetzgebung in für die Demokratie erschreckender Weise auf den Punkt gebracht hat, wie auf tageschau.de berichtet wird: „Ich habe jetzt die Erfahrung gemacht in den letzten 15 Monaten, man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf.“ Bei den Aussagen von Horst Seehofer ging es zwar um das Datenaustauschverbesserungsgesetz, aber wer sich mit dem Bundesteilhabegesetz beschäftigt, der kann auch dort einiges lernen, wie man Dinge auch kompliziert machen kann, wenn es einfacher ginge. Allein die Regelungen zur Anrechnung des Einkommens behinderter Menschen beim Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe kann einem das Fürchten lehren. Und diese Regelungen sind für die Regierenden und Verwaltenden anscheinend so gut, dass diese unbedingt beibehalten werden müssen und man die Einkommen der Betroffenen nicht auch wie die der Angehörigen bis zu einem Bruttobetrag von 100.000 Euro anrechnungsfrei machen kann.

Wer die Behindertenpolitik der Bundesregierung der letzten Wochen also bei Lichte betrachtet, kommt um ein lang anhaltendes Kopf-Schütteln nicht herum. Hinter eigentlich sinnvollen und wirklich auch verbessernden Regelungen schwingt immer der Hammer, der auf der anderen Seite der Selbstbestimmung der Betroffenen kräftig ins Kontor haut. Denn nichts spricht dagegen, die Rehabilitationsmöglichkeiten für beatmete Menschen zu verbessern und entsprechende Standards einzuführen und zu kontrollieren, aber warum muss man die Betroffenen dafür wieder zurück in die Einrichtungen jagen? Nichts spricht dagegen, Betrügereien bei Abrechnungen gezielter zu verfolgen, aber warum muss den Betroffenen dann das Recht ambulante Leistungen in Anspruch zu nehmen, weitgehend abgesprochen und massiv erschwert werden? Warum erscheint es möglich, gut 300 Millionen Euro in die Hand zu nehmen, um die Angehöringen von Zuzahlungen zur Pflege zu entlasten – was sehr sinnvoll und längst überfällig ist – aber die ca. 30 bis 40 Millionen Euro zur Entlastung der Betroffenen – die auch schon längst überfällig ist – scheint unmöglich zu sein?

Das geht wohl nur, wenn man noch das alte und in Deutschland gut und wohlgehegte medizinische und wohlfahrtsgeprägte Bild über Behinderung im Kopf mit sich herumträgt. Und wenn man diesen Menschen möglichst keine persönlichen Bindungen bzw. einfühlsamen Beziehungen hat. Menschenrechte und gesunder einfühlsamer Menschenverstand, wie man selbst in einer Situation der Behinderung in Würde und selbstbestimmt leben möchte, scheint bei einer derartigen wohltätigkeitsgeprägten Besiedelung des Gehirns anscheinend keinen Platz zu haben.

Deshalb ist es gut, dass AbilityWatch und eine ganze Reihe von Akteuren aus der Behindertenbewegung und einzelnen Verbänden in diesen Tagen so viel Wind machen und mit der Petition schon so viel Verbündete bekommen haben. Gut ist es auch, dass behinderte Menschen am Sonntag, 18. August, ab 10.30 Uhr die Stätte des Angriffs auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen, das Bundesgesundheitsministerium, bei dessen Tag der offenen Tür aufsuchen werden und sich aus erster Hand erklären lassen, wie dieser Referentenentwurf genau gemeint ist, auch wenn dies im Entwurf eigentlich sehr offenherzig formuliert ist. „Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen, die Leistungen nach § 43 des Elften Buch Sozialgesetzbuch erbringen, oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, erbracht.“ Und weiter heißt es im Referententwurf freimütig: „In Ausnahmefällen kann die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt des Versicherten oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden.“ Horst Seehofer hätte das mit all seiner Erfahrungen sicherlich besser verschlüsselt, denn er weiß ja aus Erfahrung: „man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf.“