Berlin (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland „FÜR SELBSTBESTIMMUNG UND WÜRDE“ begrüßt Maßnahmen des Entwurf eines Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes und fordert zugleich, die freie Wahl des Wohnsitzes nicht anzutasten
Mit großem publizistischem Pomp veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG), heißt es in einer Stellungnahme des ABiD zu diesem Gesetzentwurf und weiter: „Es soll Kinder, die weniger als 100.000 €uro pro Jahr verdienen, von der Zuzahlungspflicht befreien, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden (und umgekehrt). Diese Maßnahme begrüßt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD)“.
„Aber wir sind entsetzt, daß behinderten Menschen, die beatmet werden, das Recht auf freie Wahl des Wohnorts geraubt werden soll“ betonen die Vertreter des ABiD. Nach ihren Worten widerspräche das dem Grundgesetz sowie der UN-Behindertenrechtskonvention und würde uns um ein halbes Jahrhundert zurückwerfen. Das wäre Freiheitsberaubung durch Entzug des Selbstbestimmungsrechts auf freie Wahl des Wohnsitzes.
Der ABiD protestiert entschieden gegen dieses Ansinnen und unterstützen deshalb den Aufruf zur Kundgebung am Sonntag, dem 18. August um 10:30 Uhr vor dem BMG (Berlin-Mitte, Friedrichstraße 105) und ruft zur Teilnahme an dieser Kundgebung auf.
Zur Klarstellung: Es gibt DREI Gesetze, die aktuell in der Mache sind.
1. Das „Angehörigen-Entlastungs-Gesetz“ wurde am 14.8. vom Bundeskabinett verabschiedet und kommt wahrscheinlich Ende September in den Bundestag. Darin stehen u.a. die Entfristung der EUTB, das Budget für Ausbildung und Verbesserungen für Eltern und Kinder von Menschen, die Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Das ist erst mal ein guter Schritt, auch wenn mehr nötig wäre.
2. Das „BTHG-Reparatur-Gesetz“ liegt seit dem 27.6. im Bundestag. Das korrigiert fast ausschließlich Rechtschreib- und Grammatik-Fehler sowie unklare Formulierungen. Es wäre egal, wenn nicht vom Familienministerium eine Verschlechterung für Pflegekinder nach SGB VIII, die Geld verdienen, drangehängt worden wäre.
Beide kommen hauptsächlich aus dem BMAS und sollen ab 1.1. 2020 gelten.
3. Das „Reha- und intensivpflege-Stärkungsgesetz“, gibt es bisher nur als Referentenentwurf, also „Beta-Version“ des Gesundheitsministeriums. Ob es in der Form und wenn ja, wann, in den Bundestag kommt, ist noch offen. Gelten soll es ggf. ab 1.1.2021 gelten. Da steht drin, dass beatmete Menschen in Heime sollen.
BITTE, schmeißt die drei Gesetze nicht durcheinander oder in einen Topf!