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Hartz IV: Höhere Sätze für barrierefreies Wohnen möglich

Symbolbild von Hartz IV
Symbolbild von Hartz IV
Foto: domain public

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Symbolbild von Hartz IV
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Foto: domain public

BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) Hartz IV-Empfänger*innen, die auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen sind, scheitern immer wieder an den Kostensätzen, die dafür gezahlt werden. Seit dem 1. Juli 2017 verlangt der Gesetzgeber ein Angemessenheitskonzept für barrierefreie Wohnungen. In diesem wurde erstmals festgelegt, wie teuer Wohnungen in solchen Fällen für Leistungsbezieher sein dürfen. Darauf weist die Internetplattform gegen-hartz.de in einem Bericht über eine Familie, die in eine barrierefreie Wohnung umziehen musste, hin.



Link zum Bericht