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Vom Dieselfahrverbot nicht betroffen

Freie Fahrt
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PFRONSTETTEN - AICHELAU (KOBINET)

PFRONSTETTEN - AICHELAU (KOBINET) Die technischen Berater der Paravan GmbH werden in der letzten Zeit immer häufiger danach gefragt, ob man bei einem zukünftigen Umbau noch auf einen Diesel setzen könne, oder lieber gleich eine alternative Motorisierung in Betracht zieht. Die Diskussion um drohende Fahrverbote haben die Menschen verunsichert.



Grundsätzlich ist ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Gespräch, welche die Euro 6-Norm nicht erfüllen. Insgesamt geht es um etwa 13 Millione Dieselfahrzeuge in Deutschland. Hamburg hat im Juni den Anfang gemacht und ein Fahrverbot für einige Straßenzüge eingeführt. Weitere Städte könnten folgen, da in etwa 70 deutschen Städten die Grenzwerte überschritten werden. Für Stuttgart sind beispielsweise erste Maßnahmen für Anfang 2019 angekündigt. Hinzu kommt die öffentliche Diskussion um Fahrzeugmanipulationen, Zulassungsstopps und hohe Grenzwerte. Alternativen in den häufig benötigten Fahrzeugklassen gibt es jedoch kaum.

Doch: Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG, „H“ oder „BI“ gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung hat, ist in der Regel von den drohenden Fahrverboten ausgeschlossen. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.