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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) „Sind wir Hochschulen, an denen jemand wie Stephen Hawking hätte studieren können?“ fragt Prof. Dr. Barbara Welzel, Prorektorin Diversitätsmanagement der Technischen Universität Dortmund in einer Gesprächsrunde mit Sandra Mölter, Leiterin der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) der Universität Würzburg, und Frieder Kurbjeweit, beeinträchtigter Student und aktiv in der Interessengemeinschaft Handicap der Universität Bremen und setzt damit das Leitmotiv.
In der Informationsbroschüre des Deutschen Studentenwerks zur neuen Studie „beeinträchtigt studieren – best2“ diskutierten die drei über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Realisierung einer barrierefreien und inklusiven Hochschule. Inwieweit ist die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 im deutschen Hochschulsystem umgesetzt worden? Wo wurden Barrieren abgebaut und wie gut funktionieren die Nachteilsausgleiche? Wie unterstützen die Daten von „best2“ die Entwicklungen an den Hochschulen?
Student Frieder Kurbjeweit ist kritisch: „… über Ausgleiche allein kommt man nicht zu einer inklusiven Hochschule. Dafür bedarf es einer anderen Denke.“ Das sieht auch Sandra Mölter so, denn „immer noch denken Professoren, dass ein Nachteilsausgleich ein Vorteil ist.“ Barbara Welzel sieht die Hochschulleitungen stärker in der Pflicht: „Hochschulleitungen müssen die Strukturen stärken. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen müssen in dem Bewusstsein arbeiten, durch die Leitung beauftragt zu sein.“ Die Informationsbroschüre mit den wichtigsten Ergebnissen und Porträts von fünf betroffenen Studierenden kann unter diesem Link nachgelesen werden.
Wie die neue Studie „beeinträchtigt studieren – best2“ zeigt, geben Studierende mit nicht-wahrnehmbaren Beeinträchtigungen besonders häufig Studienschwierigkeiten an. Aber gerade sie verzichten oft auf erforderliche Nachteilsausgleiche im Studium oder bei Prüfungen, obwohl sie ihnen rechtlich zustehen. Vielen ist nicht bewusst, dass sie anspruchsberechtigt sind. Ein großer Teil lehnt eine „Sonderbehandlung“ ab oder die Studierenden wollen nicht, dass ihre Beeinträchtigung bekannt wird.
Die Angst vor Ablehnung oder Stigmatisierung erschwert zugleich besonders häufig die Kommunikation und Kontaktaufnahme mit Lehrenden, mit Studierenden oder dem Verwaltungspersonal. Daraus entstehen neue Probleme bei der Studiendurchführung. (Mehr zu dieser Studie auch in diesem kobinet-Artikel).




