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Lebenshilfe begrüßt Koalitionsvertrag

Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
Foto: Irina Tischer

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BERLIN (KOBINET)

BERLIN (KOBINET) "In den Sondierungsgesprächen kamen Menschen mit Behinderung nicht vor, jetzt sind wichtige Anliegen angesprochen", bewertet Ulla Schmidt, Bundestagsabgeordnete der SPD und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, den Entwurf zum Koalitionsvertrag. "In vielen Lebensbereichen werden jetzt zum Beispiel Ziele für mehr Barrierefreiheit formuliert, eine grundlegende Voraussetzung für ungehinderte Teilhabe."



Der Ausschluss vom Wahlrecht für behinderte Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten solle endlich abgeschafft werden. Dafür habe sich die Lebenshilfe seit Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Auch die Reform des Betreuungsrechts mit Erhöhung der Vergütung sei seit langem eine wichtige Forderung der Lebenshilfe: Nur so könne die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wirksam unterstützt werden, heißt es in einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

„Ein Fortschritt für Familien mit behinderten Angehörigen ist die in der Pflegeversicherung vorgesehene Einführung eines jährlichen Entlastungsbetrages. Eine dringende Forderung der Lebenshilfe zur Pflegeversicherung wird jedoch nur unzureichend angesprochen: Die Ungleichbehandlung von Versicherten, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, muss endlich abgestellt werden“, so die Vorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt. „Sie erhalten statt der üblichen Pflegeleistungen nur eine geringfügige Pauschale unabhängig vom Pflegegrad – obwohl sie genauso ihre Beiträge zahlen wie andere Versicherte auch.“

Die teilweise Aufhebung des Kooperationsverbotes bei der Bildung mache es nach Ansicht der Lebenshilfe möglich, dass sich der Bund nun auch mit einem Investitionsprogramm für barrierefreie Schulbauten beteiligt. Dies begrüßt die Lebenshilfe als wichtigen Schritt auf dem Weg zur inklusiven Bildung. Eine zentrale Forderung der Lebenshilfe ist, Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf immer mitzudenken. „Menschen mit schwerer Behinderung dürfen Verbesserungen bei der Teilhabe nicht vorenthalten werden. Hier müssen wir im Verlauf der Legislatur wachsam sein“, betont Ulla Schmidt.