BERLIN (KOBINET) Als großen Bluff bezeichnet der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben das von der Bundesregierung geplante Teilhabegesetz. "Der Gesetzentwurf wird den wesentlichen Erwartungen nicht gerecht. Das Bundesteilhabegesetz stellt das Wunsch- und Wahlrecht nach wie vor unter einen Mehrkostenvorbehalt, schränkt entgegen der Entwurfsbegründung den Kreis der Leistungsberechtigten ein und zwingt die Leistungsempfänger auch weiterhin ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen", schreibt Theben in RP Reha, der Zeitschrift Recht und Praxis der Rehabilitation.
Positiv zu bewerten sei die rechtliche Verankerung des Budgets für Arbeit und der Elternassistenz. Auch die Regelungen zur Teilhabeplanung und zum Gesamtplan würden in die richtige Richtung weisen, so der Anwalt in seinem Aufsatz für das jetzt erschienene Heft 4/2016. Einige Regelungen des Bundesteilhabegesetzes werden daraufhin überprüft, ob sie mit dem Anspruch des Gesetzgebers, einen Systemwechsel in der Eingliederungshilfe herbeizuführen und umfassende gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu garantieren, im Einklang stehen.
Selten sei eine behindertenpolitische Maßnahme derart deutlich und einheitlich von einem Großteil behinderter Menschen und den sie repräsentierenden Organisationen massiv kritisiert worden ist, stellt der selbst behinderte Jurist fest: „Diese deutliche und in großen Teilen auch berechtigte Ablehnung des bisher vorliegenden Gesetzentwurfes muss ernst genommen werden und darf nicht lediglich als die Summe einzelner Partikularinteressen abgetan werden.“