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Vorrang inklusiver Leistungen gesetzlich verankern

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Foto: MSAGD

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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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MAINZ (KOBINET) Vor der heutigen Bundesratsbefassung mit dem Bundesteilhabegesetz hat die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzling-Lichtenthäler deutlich gemacht, dass mit dem Bundesteilhabegesetz die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden muss. Daher schlägt Rheinland-Pfalz vor, den Vorrang inklusiver Leistungen gesetzlich zu verankern.

„Mit dem Bundesteilhabegesetz beginnen wir in der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen einen Systemwechsel. Dieser Wechsel ist von den Ländern, den Fachverbänden und Leistungsanbietern, die ihn seit gut zehn Jahren fordern, gewollt, um die UN-Behindertenrechtskonvention im Alltag leichter umsetzen zu können. Insbesondere die Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen fordern damit ihr Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung ein“, erklärte Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Rheinland-Pfalz hat auf Länderebene die Stellungnahmen und Anträge der Länder im Bundesrat federführend koordiniert.

„Wir wollen und werden das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung stärken. Ein Systemwechsel bedeutet allerdings auch Änderungen und Erneuerungen, die Anlass für Sorgen und Ängste sein können. Deshalb müssen wir die drei Jahre zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Inkrafttreten im Jahr 2020 nutzen, um offene Fragen durch eine wissenschaftliche Evaluation verbindlich zu beantworten; dann kann der Systemwechsel gelingen“, so Bätzing-Lichtenthäler. „Wer heute Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, soll ihn auch morgen haben. Es wird keine Ausgrenzung von Menschen aus dem System der Eingliederungshilfe geben.“

Rheinland-Pfalz schlägt deshalb vor, den Vorrang von inklusiven Leistungen gesetzlich zu verankern. „Damit nehmen wir den Menschen die Sorge, das Gesetz sei ein Gesetz zu Lasten der Menschen mit Behinderungen“, betonte die Ministerin. Sabine Bätzing-Lichtenthäler verwies auf zahlreiche Forderungen der Behindertenselbsthilfe, die mit dem Gesetz erfüllt würden. Dazu zählen beispielsweise die neue an der UN-Behindertenrechtskonvention angelehnte Definition von Behinderung und deutlich verbesserte Freigrenzen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen zum 1. Januar 2017 und nochmals zum 1. Januar 2020. Das Einkommen und Vermögen der Partnerin beziehungsweise des Partners wird ab 2020 nicht mehr angerechnet.

Über die Finanzierung dieser Reform wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv debattiert. Die Länder erwarten, dass die Kostenentwicklung durch eine mit den Ländern eng abgestimmte Evaluation nachvollziehbar erfasst wird. „Wir müssen im Gesetz verbindlich vereinbaren, wie diese Kostenentwicklung erfasst werden soll und welche Folgen sich aus den Ergebnissen dieser Evaluation ergeben. Wenn das Gesetz zu Mehrkosten bei Ländern und Kommunen führt, dann muss der Bund hier zu seiner Verantwortung stehen und ein Angebot machen, wie diese Kosten von ihm finanziert werden. Wir Länder brauchen hier Sicherheit und verbindliche Vereinbarungen im Umgang mit den Kostenfolgen. Dieses Gesetz ist fachlich zu wichtig, es darf nicht an ungeklärten finanziellen Fragen scheitern“, so die Ministerin.