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Nie wieder Heim

Matthias Grombach am 4. Mai 2016 vor dem Bundeskanzleramt
Matthias Grombach am 4. Mai 2016 vor dem Bundeskanzleramt
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Matthias Grombach am 4. Mai 2016 vor dem Bundeskanzleramt
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DESSAU-ROßLAU (KOBINET) Vor einer Woche hat sich Matthias Grombach sein Gefängniskostüm angezogen und begleitet von einem Team des ARD Mittagsmagazins auf zur Käfig-Aktion gegen die derzeitigen Pläne zum Bundesteilhabegesetz nach Berlin gemacht. Eine Woche nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das Bundesteilhabegesetz durch das Bundeskabinett sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit Matthias Grombach über seine Geschichte und warum er sich gegen Zwangspoolen und den Nachweis der Unzumutbarkeit nicht in einer Einrichtung leben zu können so vehement wehrt.

kobinet-nachrichten: Nach einem Unfall haben Sie einige Jahre in einem Altenheim leben müssen. Wie kam es damals dazu?

Matthias Grombach: Es kam, dass meine Eltern mich nicht mehr versorgen konnten und ich gerade im Krankenhaus lag. Meine Eltern waren mittlerweile relativ alt und auch krank. Deshalb musste eine schnelle Lösung gefunden werden. Ich konnte nicht mehr nach Hause zurück und das Krankenhaus hatte nicht ewig ein Bett frei. Mein Vater erkundigte sich beim örtlichen Sozialamt nach Möglichkeiten, wie ich in Zukunft versorgt werden könnte. Von Seiten der Behörde wurde eine stationäre Versorgung vorgeschlagen. Aus Mangel an alternativen und weil ich es damals nicht besser wusste, stimmte ich einer vorübergehenden Unterbringung in einem Altenheim zu. Aus diesem Altenheim musste ich mich schlussendlich heraus klagen, um ein selbstbestimmtes Leben mit Assistenz führen zu können.

kobinet-nachrichten: Wie war es für Sie, in einem solchen Heim leben zu müssen?

Matthias Grombach: Ich war natürlich komplett fehl am Platz, war ich damals doch gerade einmal 29/30 Jahre alt. Da merkte ich natürlich sehr schnell, dass ich da unbedingt wieder raus muss! Als das dann nicht so schnell ging, wie erhofft, war das die Hölle für mich. Ich bin in den vier Jahren kaum aus dem Heim rausgekommen, geschweige denn, dass ich eine Chance auf eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe hatte. Dazu hatte ich auch kaum Privats- und Intimsphäre. In den vier Jahren, die ich dort untergebracht war, musste ich sage und schreibe circa 60 Leute an mich heranlassen. Der ganze monotone Tagesablauf in solch einer Einrichtung hat mich richtig runtergezogen. Mich hätte es nicht gewundert, wenn ich damals depressiv geworden wäre.

kobinet-nachrichten: Wie lang hat es gedauert und wie haben Sie es geschafft, wieder aus dem Heim rauszukommen?

Matthias Grombach: Nachdem ich im Februar 2007 den Antrag auf ein persönliches Budget gestellt hatte und dieser Antrag dann im Dezember abgelehnt wurde, nahm ich mir einen Anwalt, ging in Widerspruch und vor Gericht. Ganze vier Jahre musste ich darum kämpfen, bis meine Versorgung in einer eigenen Wohnung über persönliche Assistenz geklärt war. Es kam zu einem Vergleich mit dem Kostenträger. Vom Staat so diskriminiert zu werden, war die schlimmste Zeit meines Lebens!

kobinet-nachrichten: Wie leben Sie heute?

Matthias Grombach: Ich lebe heute, mittlerweile seit 6 1/2 Jahren, in einer eigenen Wohnung mit Unterstützung durch persönliche Assistenz. Ich kann meinen Alltag selber planen und spontan etwas unternehmen. Ich bin viel unterwegs und genieße gerne die Natur. Ich habe alte Freunde wiedergewonnen und neue gefunden. Ich konnte Beziehungen führen und habe endlich wieder eine Privatsphäre. Ich kann einfach selber entscheiden, wie ich mein Leben leben möchte. Diese ganz normalen Dinge sind bei einer Heimunterbringung so bei weitem nicht möglich. Ich habe beides erlebt und der Unterschied ist riesengroß!

kobinet-nachrichten: Wenn Sie nun im Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz von gemeinschaftlicher Leistungserbringung, also dem Zwangspoolen, vom Nachweis der Unzumutbarkeit in Einrichtungen etc. liest. Wie kommt das bei Ihnen an?

Matthias Grombach: Als ich das erste Mal davon gehört habe, habe ich es für einen schlechten Scherz gehalten. Mit der Einführung der personenzentrierten Leistungserbringung habe ich gehofft, dass der Mehrkostenvorbehalt fällt. Dem ist leider nicht so. Dieser Mehrkostenvorbehalt wurde einfach nur umetikettiert und in ein neues Gewand gesteckt. Das neue Gewand heißt gemeinschaftliche Leistungserbringung. Da dem Kostenträger schlussendlich die Entscheidung obliegt, wo ich wohnen soll und der Gesetzgeber eine bestimmte Kostengrenze im Gesetzentwurf vorschreibt, wird hier das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen massiv beschnitten. Wenn Pooling von Leistungen, dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Leistungsbeziehers. Ansonsten werden wir in diesem Punkt quasi entmündigt. Das ist alles andere als im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die eigentlich umgesetzt werden sollte. Diese Regelung ist viel weitgreifender als der alte Mehrkostenvorbehalt, da es nicht mehr um die Geeignetheit der Leistung geht, sondern nur noch um die Kosten der Maßnahme. D.h. auch, dass ein Mehrkostenvorbehalt auch für den ambulanten Bereich eingeführt werden soll. Uns wurden Verbesserungen versprochen, aber genau das Gegenteil ist vorgesehen. Das macht einem Angst, weil hier die Zukunft von Menschen und ihren Familien zerstört werden.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.