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HAMBURG (KOBINET) Anlässlich des von Behindertenverbänden kritisierten Gesetzesentwurfs zum Bundesteilhabegesetz führen behinderte Menschen eine 24 Stunden Mahnwache vom 8. Juli um 11:00 Uhr bis zum 9. Juli um 11:00 Uhr am Jungfernstieg/Flaggenplatz in Hamburg durch, um auf drohende Verschlechterungen im Rahmen des geplanten Gesetzes hinzuweisen. UnterstützerInnen, die auch nur kurze Zeit an der Mahnwache teilnehmen wollen oder können, sind herzlich willkommen.
Behinderte Menschen wollen die 24 Stunden am Jungfernstieg bei der Mahnwache verbringen, um darauf aufmerksam zu machen, dass das Bundesteilhabegesetz große Gefahren für die Selbstbestimmung behinderter Menschen aufweist. Mit dieser Aktion möchten Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen den PolitikerInnen einen Denkanstoß für die bevorstehende Sommerpause mitgeben. Im Rahmen der Mahnwache sind am 8. Juli um 12 Uhr VertreterInnen verschiedener Fraktionen (SPD, CDU, die Grünen, die Linke, FDP) und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg Ingrid Körner zu einer Podiumsdiskussion geladen. In der Nacht (ab 23 Uhr) soll eine menschliche Lichterkette dafür sorgen, dass der Politik „ein Licht aufgeht“, heißt es in der Presseinformation.
Mit dieser Mahnwache wollen Menschen mit Behinderung aufzeigen, dass der geplante Gesetzentwurf trotz einiger Änderungen das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen massiv einschränkt und den zukünftigen Zugang zu Leistungen erschwert. Zudem protestieren sie dagegen, dass der Gesetzentwurf keinen echten Ausstieg aus der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen vorsieht.
In den letzten Wochen haben behinderte Menschen Mahnwachen vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin und Aktionen in anderen Städten durchgeführt. „Wenn nicht mehr auf den realen Bedarf zur Teilhabe geschaut wird, sondern fünf willkürlich formulierte Kriterien für Teilhabeeinschränkungen erfüllt werden müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, dann ist eine Grenze überschritten. Wenn behinderte Menschen, die sich mühsam den Weg aus Behinderteneinrichtungen heraus zu einem Leben in der eigenen Wohnung mit entsprechender Unterstützung erkämpft haben, zukünftig befürchten müssen, zum Zwangspoolen von Leistungen oder in sogenannte gemeinschaftliche Wohnformen gedrängt zu werden und für ihre nötige Assistenz wieder auf’s neue vor Gerichte ziehen müssen, dann hat das nichts mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun“, so die OrganisatorInnen der Mahnwache in Hamburg vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZsL Nord).
Gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention sei es völlig unverständlich, warum behinderte Menschen, die wie alle anderen auch, mitten in der Gesellschaft leben wollen, auch zukünftig darlegen müssen, warum ein Leben in einer Behinderteneinrichtung für sie unzumutbar ist, um die nötige Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu bekommen. Unverständlich sei auch, dass es keine konsequente Abkehr von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen gibt.
Weitere Informationen zur Mahnwache gibt’s bei Janine Kolbig vom ZsL Nord unter der E-Mail [email protected]