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Neue Landesbehindertenbeauftragte im Saarland nur ehrenamtlich

Wappen des Saarlandes
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Foto: Public Domain

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SAARBRüCKEN (KOBINET) Der saarländische Ministerrat hat Christa Rupp als neue Landesbehindertenbeauftragte bestellt. Christa Rupp folgt auf Wolfgang Gütlein, der zum 31. Dezember 2016 aus dem Amt ausscheidet. Christa Rupp ist derzeit erste Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V. (BSV-Saar). Wolfgang Gütlein ist derzeit der dienstälteste Landesbehindertenbeauftragte in Deutschland. Entgegen der bisherigen Praxis der hauptamtlichen Beschäftigung, soll das Amt zukünftig auf ehrenamtlicher Basis ausgeübt werden, was für Kritik sorgt.



„Ich bin mir sicher, dass Frau Rupp dieser Aufgabe in besonderem Maße gewachsen ist und darüber hinaus auch eine würdige Nachfolgerin im Amt des langjährigen Landesbehindertenbeauftragten Wolfgang Gütlein sein wird“, sagte Sozialministerin Monika Bachmann in Saarbrücken. Die Ministerin dankte Wolfgang Gütlein für seine langjährige, stets konstruktive Begleitung der saarländischen Sozialpolitik und seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Die wichtigsten Schwerpunkte der Arbeit des jeweiligen Amtsinhabers sind die Beratung der Landesregierung und des Landtages in Grundsatzangelegenheiten für die Belange von Menschen mit Behinderung, sowie die Funktion des „Kümmerers“ für die grundsätzlichen, individuellen und allgemeinen Probleme der Menschen mit Behinderungen, ihrer Angehörigen sowie den in diesem Bereich tätigen Verbänden und Institutionen. Die Tätigkeit als Landesbehindertenbeauftragte ist ein Ehrenamt. Der oder die Amtsinhaberin erhält eine Aufwandsentschädigung und kann auf Arbeitsstrukturen im Sozialministerium (Büro/Sekretariat) zurückgreifen. Frau Rupp wird ihr Amt am 1. Januar 2017 antreten, heißt es in einer Presseinformation.

Hintergrund

Die Landesregierung des Saarlands bestellt eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Dauer von sechs Jahren. Der oder die Amtsinhaberin ist dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zugeordnet. Das Amt zur Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung besteht seit 29 Jahren.