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Gegen fremdnützige Forschung

Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
Foto: Rolf Barthel

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Hubert Hüppe
Foto: Rolf Barthel

BERLIN (KOBINET) Anlässlich der gestrigen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen spricht sich der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU), Berichterstatter für Medizinethik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe gegen fremdnützige Forschungen an Menschen mit geistigen Behinderungen aus.

„Die Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN beklagt, dass die derzeit geplante gesetzliche Regelung zur fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen aufgrund der vorgesehenen Bedingungen solche Forschung an Menschen mit geistigen Behinderungen unmöglich macht. Diese Kritik zeigt, dass die heute diskutierte gesetzliche Lockerung ein bioethischer Türöffner ist für fremdnützige Forschung auch an Personen, die niemals vorher in der Lage waren, eine grundsätzliche Zustimmung zu erteilen. Dies bestätigt die Befürchtung, dass der vermeintlich eng begrenzbare Tabubruch weitere Forderungen nach fremdnütziger Forschung an weiteren Gruppen von Nichteinwilligungsfähigen nach sich zieht, wie z.B. Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Erschreckend ist auch, dass Ärzte ihre nichteinwilligungsfähigen Patienten fremdnütziger Forschung aussetzen wollen“, so Hubert Hüppe. 

Im Übrigen sei der Psychiatrie-Fachgesellschaft DGPPN zuzustimmen, wenn sie ausdrücklich davor „warnt, eine so sensible, die Patientenautonomie betreffende Neuregelung überstürzt zu treffen“ und eine breiten gesellschaftlichen Dialog fordert, so Hubert Hüppe.