Foto: BIZEPS
1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/XM5EQ6Ur8ZAkTG2zRpit41KgclsOYC7nWhqyF9uewBdVHfINJjvSbPD3ao0m.jpg"/>
Foto: BIZEPS
1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/XM5EQ6Ur8ZAkTG2zRpit41KgclsOYC7nWhqyF9uewBdVHfINJjvSbPD3ao0m.jpg"/>
Foto: BIZEPS
1280w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1536/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/XM5EQ6Ur8ZAkTG2zRpit41KgclsOYC7nWhqyF9uewBdVHfINJjvSbPD3ao0m.jpg"/>
Foto: BIZEPS
1536w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1920/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/XM5EQ6Ur8ZAkTG2zRpit41KgclsOYC7nWhqyF9uewBdVHfINJjvSbPD3ao0m.jpg"/>
Foto: BIZEPS
1920w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px, (max-width: 1536px) 1536px, (max-width: 1920px) 1920px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/XM5EQ6Ur8ZAkTG2zRpit41KgclsOYC7nWhqyF9uewBdVHfINJjvSbPD3ao0m.jpg"/>
Foto: BIZEPS
WIEN (KOBINET) Am 15. Juni 2016 wurde die Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Sie ist in Österreich gültig. BIZEPS erstellte dazu eine Broschüre, die nun erhältlich ist.
Dem Wiener Zentrum für Selbstbestimmtes Leben ist wichtig, dass möglichst viele Menschen und Organisationen Zugriff auf dieses so wichtige Dokument haben. Jede Person muss die Möglichkeit haben, sich über ihre Rechte zu informieren.
Broschüre zur UN-Konvention bestellen
So können Sie die Broschüre bestellen:
- über Amazon mit kostenlosem Versand
- als E-Book Version (Amazon Kindle Shop, Apple iBooks, Thalia)
- im (online) Buchhandel mit der ISBN-Nummer 978-3-7412-2496-6
Gelungene Zusammenarbeit
Österreich hat im März 2007 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und im Oktober 2008 ratifiziert. Das heißt verbindlich angenommen. Da Deutsch keine offizielle Sprache der Vereinten Nationen ist, mussten die deutschsprachigen Länder eine eigene Übersetzung in Auftrag geben. Deutschland und die Schweiz haben sich an der Neuübersetzung leider nicht beteiligt.
Diese Übersetzung enthielt eine Reihe von wesentlichen, inhaltlichen Fehlern. Daher wurde jetzt für Österreich eine neue Übersetzung erstellt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. BIZEPS ist sehr erfreut über diese nun vorliegende korrigierte Übersetzung der Konvention.
Das Außenministerium hat in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen diese Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung erarbeitet. „Es war eine gelungene Zusammenarbeit und ein wichtiges Projekt“, hält BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, erfreut fest und dankt dem Außenministerium.