Foto: BSK
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BERLIN (KOBINET) Einen Beigeschmack bei der Einigung zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe" kritisiert heute der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK). „Es ist ein Teilerfolg", wird in der Pressemitteilung Maik Nothnagel zitiert: Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Erziehungshilfe Unrecht erlitten haben, erhalten schon jetzt Hilfen aus den beiden Fonds "Heimerziehung in der DDR" und „Heimerziehung West". Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden darin jedoch nicht berücksichtigt, obwohl sie die gleichen Nachteile erfahren haben.
Betroffene sollen nun aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ immerhin 9.000 Euro Entschädigung erhalten. Zwischen 3.000 und 5.000 Euro Rentenersatzleistung gibt es für Menschen, die in den Einrichtungen nachweislich arbeiten mussten. Sehr viel weniger als gefordert und als es in den Heimkinderfonds, hier sind es 300 Euro pro nachgewiesenem gearbeiteten Monat, gibt. „Hieran erkennt man wieder, dass Menschen mit Behinderung immer noch nicht gleichgestellt werden auch wenn sie dasselbe Leid ertragen mussten“, ist das Fazit von Maik Nothnagel.