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HANNOVER (KOBINET) In Niedersachsen arbeiten mehr als 30.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen. "Seit Aufnahme der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Mitte der siebziger Jahre in die Sozialgesetzgebung ist es die gesetzliche Aufgabe der Werkstätten, geeignete Beschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurück zu vermitteln", so die niedersächsiche Landesbehindertenbeauftragte Petra Wontorra, die mahnt: "Diesem Anspruch werden die Werkstätten nicht gerecht."
Laut der gerade veröffentlichten Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl der Vermittlungen von Beschäftigten aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Verhältnis zum Jahr 2014 um 13 Vermittlungen gesunken und liegt nun bei gerade 0,17 Prozent, berichtet Petra Wontorra. „Die geringen Übergangszahlen sind nicht hinnehmbar“, so die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, „gerade weil der Arbeitsmarkt dringend Arbeitskräfte braucht.“ Mit dem Budget für Arbeit, welches Niedersachsen bereits vor mehreren Jahren eingeführt hat, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen aus der Werkstatt auch finanziell unterstützt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Aber nicht einmal jede von den 78 in Niedersachsen anerkannten Werkstätten hat nach dieser Statistik eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. „Da einigen Werkstätten jedes Jahr zwei oder mehr Vermittlungen gelingen“, stellt die Beauftragte fest, „bedeutet das, dass nicht einmal jede zweite Werkstatt ihrem Ausgliederungsauftrag gerecht wird.“
Petra Wontorra fordert die niedersächsische Politik auf, intensiv darauf zu dringen, dass dieser Vermittlungsauftrag sieben Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst genommen wird. „Darüber hinaus werde ich verstärkt mit den Werkstatträten in den Werkstätten zusammen arbeiten. Gemeinsam werden wir eine Strategie entwickeln, wie die Werkstätten dazu gebracht werden können, ihren Auftrag zur Ausgliederung von geeigneten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ernster zu nehmen“, so die Landesbeauftragte.