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BERLIN (KOBINET) Die Reaktionen auf die Einigung zwischen Bund, Ländern und Kirchen auf die Einrichtung einer Stiftung "Anerkennung Hilfe" für ehemalige Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, gehen weit auseinander. Der beim Treffen der MinisterpräsidentInnen mit der Kanzlerin erreichte Kompromiss stieß sowohl auf Erleichterung, dass endlich ein Kompromiss gefunden wurde, aber auch auf Kritik der massiven Ungleichbehandlung bei den Rentenersatzleistungen.
Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, erklärte beispielsweise: „Endlich ist es zu einer Einigung mit den Bundesländern gekommen und die bisherige Blockade aufgelöst. Endlich wird das Leid ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Jugendpsychiatrien anerkannt und endlich kann die Stiftung Anerkennung und Hilfe auf den Weg gebracht und das Geld an die Betroffenen ausgezahlt werden. Ich bin Ministerin Andrea Nahles und unseren vielen Mitstreitern dankbar dafür, dass sie alles getan und langen Atem bewiesen haben, um das politisch maximal Machbare durchzusetzen.“ Viel zu lange hätten die Menschen auf Unterstützung warten müssen, so die Beauftragte weiter. Während bereits seit 2012 die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ihre Arbeit aufgenommen haben, blieben die Opfer der Behinderten- und Psychiatrieunterbringung bis heute außen vor. „Ich habe mich konsequent für eine vollständige Gleichbehandlung aller Heimopfer eingesetzt. Dies ließ sich trotz langer und zäher Verhandlungen zwischen Ländern, Bundesregierung und Kirchen zu meinem großen Bedauern nicht durchsetzen. An der Bundesregierung lag es nicht. Jetzt ist es wichtig, dass die Auszahlung unbürokratisch und schnell erfolgt.“
Die Beauftragte weist darauf hin, dass bei den bisher existierenden Fonds den Betroffenen Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro finanziert werden. Diese müssten in einzelnen Posten beantragt und belegt werden. Zudem erhielten sie Rentenersatzleistungen von durchschnittlich 6.000 Euro. Die Gelder der Stiftung sollen hingegen als Pauschalzahlung von 9.000 Euro geleistet werden. Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, solle eine Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro bzw. 5.000 Euro erhalten.
Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen betont in ihrer Stellungnahme zum Kompromiss die noch immer bestehende Benachteiligung ehemaliger Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien: „Dass die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ nun endlich starten kann, ist grundsätzlich zu begrüßen und absolut überfällig. Doch leider ist die Politik offensichtlich nicht in der Lage, sich gegenüber den Betroffenen wirklich respektvoll und angemessen zu verhalten. Die Höhe der nun beschlossenen Rentenersatzleistungen ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die als Kinder und Jugendliche in Behindertenheimen und Psychiatrie misshandelt wurden und dort Zwangsarbeit leisten mussten. Denn Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben für die während ihres Heimaufenthalts geleistete Arbeit Rentenersatzleistungen von 300 Euro pro Monat erhalten. Im Einzelfall waren das bis zu 25.000 Euro. Es ist ein Hohn, wenn Kerstin Tack (SPD) sich jetzt darüber freut, ‚dass die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen nun aufhört‘. Das Gegenteil trifft zu: Sie werden gegenüber anderen Opfern der damaligen Heimerziehung weiterhin benachteiligt. Es ist beschämend, dass die Arbeitsleistung von Menschen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien waren, den Verantwortlichen offensichtlich deutlich weniger Wert ist.“ Was nach Ansicht von Corinna Rüffer jenseits aller Geldzahlungen und wissenschaftlicher Aufarbeitung nun dringen nötig ist, sei eine aufrichtige Entschuldigung von Seiten der Politik und der Kirchen gegenüber den Betroffenen.
In einer ersten Reaktion nach Bekanntwerden der Entscheidung vom Donnerstag hatte bereits der Selbstvertretungsverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die Ungleichbehandlung behinderter Menschen gegenüber den anderen Heimfonds bei den Rentenersatzleistungen scharf kritisiert. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) begrüßt demgegenüber den gestrigen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Damit sei ein wichtiger und überfälliger Schritt getan, damit auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in stationären Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, Anerkennung und Unterstützung bekommen. „Viele Betroffene warten schon lange auf dieses Hilfsangebot, zumal sie heute in einem bereits fortgeschrittenen Alter sind. Vielfach wenden sie sich an Einrichtungen der evangelischen Behindertenhilfe und Psychiatrie, die schon jetzt Beratung und Unterstützung leisten und sich in der Aufarbeitung ihrer Geschichte engagieren. Der BeB wird gemeinsam mit der Diakonie Deutschland seine Mitgliedseinrichtungen über die Rahmenbedingungen und Abläufe der Stiftung informieren, die voraussichtlich zum 1. Januar 2017 starten wird“, heißt es in einer Presseinformation des BeB.