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Besser kein Teilhabegesetz als dieses

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Foto: ISL

UNBEKANNT (KOBINET) Der vorgelegte Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz verdient nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) diesen Namen nicht, sondern sollte besser Bundesspargesetz genannt werden. Denn nach den derzeitigen Normierungen gehe es laut ISL nicht darum, die Teilhabe behinderter Menschen zu optimieren oder gar ihre Menschenrechte zu realisieren, sondern hinter den wohlklingenden Worten verbergen sich Leistungskürzungen und Zugangsbeschränkungen auf dem Rücken behinderter Menschen und ihrer Angehörigen.

· Keine freie Wahl von Wohnort- und Wohnform

· Einschränkung des berechtigten Personenkreises

· Verschlechterungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung

· Regionalisierung statt bundeseinheitlicher Standards

„Angesichts der faktischen Verschlechterungen, die mit diesem Gesetz zu erwarten sind, plädieren wir dafür, einige der geplanten Verbesserungen durch eine Novellierung des SGB IX zu realisieren und sich ansonsten von dem Projekt zu verabschieden“, zitiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade die Stellungnahme für die Verbändeanhörung am 24. Mai in Berlin.