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Tag der barrierefreien Wahlkreisbüros

Jakob Maria Mierscheid im Plenum des Bundestages
Jakob Maria Mierscheid im Plenum des Bundestages
Foto: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

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Jakob Maria Mierscheid im Plenum des Bundestages
Foto: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

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Jakob Maria Mierscheid im Plenum des Bundestages
Foto: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

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Foto: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

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Jakob Maria Mierscheid im Plenum des Bundestages
Foto: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

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Jakob Maria Mierscheid im Plenum des Bundestages
Foto: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

BERLIN (KOBINET) Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat heute die Behindertenverbände mit einer Aktion überrascht, die ein ganz neues Licht auf die bundesdeutsche Behindertenpolitik wirft. Am heutigen 1. April öffnen alle 630 Bundestagsabgeordneten in einer konzertierten Aktion ihre Büros zum Tag des barrierefreien Wahlkreisbüros. Zudem habe das Parlament in einer österlichen Sondersitzung fraktionsübergreifend beschlossen, dass mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. 



Alle Wahlkreisbüros vorbildlich barrierefrei

Der bereits seit 1979 im Deutschen Bundestag äußerst unkonventionell agierende Abgeordnete Jakob Maria Mierscheid hat dem Bericht zufolge im Rahmen seiner langjährigen Aktivitäten und mit viel Überzeugungsarbeit entscheidend dazu beigetragen, dass nun alle 630 Bundestagsabgeordneten vorbildlich barrierefreie Wahlkreisbüros haben. „Die im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Bewusstseinsbildung hat mich inspiriert, meine Kolleginnen und Kollegen von der Wichtigkeit der Barrierefreiheit zu überzeugen. Nun haben wir es alle gemeinsam geschafft, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Deshalb öffnen wir am heutigen 1. April die Türen zu unseren vorbildlich barrierefreien Wahlkreisbüros“, erklärte Jakob Maria Mierscheid heute sichtlich zufrieden mit sich selbst gegenüber den kobinet-nachrichten. Hierzu seien neben den behinderten Menschen im Wahlkreis besonders Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft eingeladen um zu begutachten, wie auch sie ihre Angebote und Produkte barrierefrei gestalten können.

Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Denn im Zuge der von Mierscheid angeleierten konzertierten Aktion zur Barrierefreiheit hat sich der Deutsche Bundestag über Ostern zu einer stillschweigend vereinbarten und vor der Presse geheim gehaltenen Sondersitzung des Parlaments getroffen. Dabei wurde auf der Basis des nunmehr vorbildlichen Verhaltens der Abgeordneten das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Zentraler Punkt dabei ist neben der Schaffung der Fachstelle Barrierefreiheit und einer Schlichtungsstelle bei der Bundesbehindertenbeauftragten die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit. „Ich muss mich für meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten wegen der letzten Bundestagsdebatte vom 17. März zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs in aller Form für so manchen rückwärtsgewandt erscheinenden Redebeitrag entschuldigen. Aber es ging einfach nicht anders. Denn die Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit war in unseren Reihen damals noch nicht so weit voran geschritten. Nun, da wir aber in unserem ‚eigenen Stall‘ gekehrt haben, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Barrierefreiheit für alle gelten muss“, erklärte Jakob Maria Mierscheid.

Gutes Beispiel für das Bundesteilhabegesetz?

Von den sichtlich überraschten Behindertenverbänden, die bereits Proteste gegen die Nichtverpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit geplant hatten, war trotz mehrfacher Anfragen bisher noch keine Stellungnahme zu bekommen. Hier wird nun nämlich befürchtet, dass nach der langjährigen Blockadehaltung und des Hinhaltens in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nun auch noch am heutigen 1. April ein vorbildliches Bundesteilhabegesetz präsentiert wird. Manche Verbandsvertreter bangten Gerüchten zufolge sogar schon um ihren Job, wenn es zukünftig keiner Lobbyarbeit mehr bedürfe und bei so manchem Wohlfahrtsverband wackelten sogar schon die Türen von Sondereinrichtungen. Bleibt also abzuwarten, ob am heutigen 1. April auch noch eine Überraschung aus dem Bundeskabinett mit einem hervorragenden Kabinettsbeschluss zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht wird. Die Verzögerungen der letzten Wochen und die vielleicht nur vorgeschobenen Gerüchte, dass Bayern das Gesetz derzeit noch blockiere, deuten darauf hin, dass hier ebenfalls in einer Nacht und Nebel Aktion Fakten für ein nicht nur gutes, sondern hervorragendes Bundesteilhabegesetz über Ostern geschaffen wurden. Es könnte also sein, dass wir uns an diesen 1. April in vielen Jahren noch mit Verwunderung und Wohlwollen erinnern und uns dann immer noch die Augen reiben, ob das alles wahr sein kann.