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Wenn Vernunft eine Chance bekommt

Horst Frehe
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Foto: Horst Frehe

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BREMEN (KOBINET) Horst Frehe appelliert an die Bundestagsabgeordneten der Vernunft eine Chance zu geben und klare Regelungen zur Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu beschließen. Hierfür hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen konkrete Vorschläge gemacht. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Horst Frehe über die Vorschläge und die aktuelle Diskussion.

kobinet-nachrichten: Der Deutsche Bundestag wird Mitte März zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beraten. Was halten Sie von dem Gesetzesentwurf?

Horst Frehe: Der Entwurf führt die Versagung angemessener Vorkehrungen als eine Form der Benachteiligung ein. Das ist ein wichtiger Schritt zur nachträglichen Anpassung nicht barrierefreier Gebäude, aber auch für die Einführung organisatorischer Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbesserung der Einstiegshilfe bei der Bahn zur Reduzierung von Barrieren. Leider ist die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen nur auf den öffentlichen Bereich beschränkt. Das ist eine klare Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine Beschränkung auf den öffentlichen Bereich gerade nicht vorsieht. In den abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu dem ersten Staatenbericht Deutschlands wird unter Punkt 22 gefordert, dass Deutschland die Privaten einbeziehen muss. Das zu ignorieren, ist eine massive Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

kobinet-nachrichten: Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat nicht nur seine Kritik am Gesetzesentwurf formuliert, sondern konkrete Vorschläge für Änderungen gemacht. Worum geht es dabei?

Horst Frehe: Mit zwei einfachen Änderungen könnten wir – wie in Österreich – vor allem einvernehmliche Maßnahmen erreichen, um Barrieren auch nachträglich zu beseitigen. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligung eingeführt und auf das Schlichtungsverfahren im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verwiesen werden. Bei den Zielvereinbarungen im BGG muss die Versagung angemessener Vorkehrungen auch zwingend zum Schlichtungsverfahren führen. Damit könnten wir vergleichbare Erfolge bei den Schlichtungen erzielen wie in Österreich. Dort gibt es eine lange Liste von Vereinbarungen, mit denen nachträglich Barrierefreiheit hergestellt wurde.

kobinet-nachrichten: Für wie realistisch halten Sie es, dass die Bundestagsabgeordneten den Regierungsentwurf noch im Sinne der Verbände behinderter Menschen verändern?

Horst Frehe: Es gibt offenbar massive Widerstände des Wirtschafts- und Justizministeriums – übrigens wie das Sozialministerium in SPD-Hand -, die nur als irrational zu bewerten sind. Es geht ja bei den angemessenen Vorkehrungen nicht um harte Anforderungen an die Wirtschaft, sondern um flexible Anpassungen, die sie nicht überfordert. Wenn Vernunft eine Chance bekommt und Abgeordnete ihr unabhängiges Mandat ausüben, wird hier nachgebessert werden.

kobinet-nachrichten: Am 13. April hat die LIGA Selbstvertretung die zuständigen Bundestagsabgeordneten aus den verschiedenen Ausschüssen zu einem Parlamentarischen Frühstück im Deutschen Bundestag eingeladen. Sie werden dabei den Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen vorstellen. Was wird dabei Ihre Kernbotschaft sein?

Horst Frehe: Ändert den BGG-Entwurf in diesen beiden Punkten und ihr schafft damit ein ausgewogenes Instrumentarium, um Barrierefreiheit nachträglich herzustellen.

kobinet-nachrichten: Was könnte man noch tun, um die Abgeordneten zu überzeugen, private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu verpflichten?

Horst Frehe: Zunächst muss jedem Bundestagsabgeordneten klar werden, dass der bisherige Entwurf des BGG die Menschenrechte Behinderter verletzt. Wir sind schließlich nicht Nord-Korea, denen das möglicherweise gleichgültig ist. Es ist die Pflicht aller Abgeordneten auf die Einhaltung der Menschenrechte hier zu achten. Wenn man von dem Ausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention so eindeutig auf diesen Missstand hingewiesen wird, muss man handeln. Und es tut niemandem weh, wenn hier nachgebessert wird. Es kann doch nicht angehen, dass wir jedes Mal von der Europäischen Kommission mit Strafandrohungen belegt oder von der UN-Vollversammlung an den Pranger gestellt werden, bis wir Regelungen gegen Benachteiligungen von bestimmten Bevölkerungsgruppen einführen. Gerade in dieser Zeit sollte Deutschland in Menschenrechtsfragen Vorbild sein.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

Link zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit