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Foto: Uwe Schummer
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Foto: Uwe Schummer
BERLIN (KOBINET) Der leistungsberechtigte Personenkreis in der Eingliederungshilfe muss nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, erhalten bleiben wie er ist. Niemand dürfe schlechter gestellt werden. Gemeinsam mit rund 120 VertreterInnen der 76 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfen aus Nordrhein-Westfalen diskutierte der Bundestagsabgeordnete über die bevorstehende Reform der Eingliederungshilfe.
Den TeilnehmerInnen der Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen (Lebenshilfe NRW) in Gladbeck stand auch die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, Rede und Antwort. Als Vorsitzender der Lebenshilfe NRW sieht Uwe Schummer die Gefahr, dass im Zuge des neuen Bundesteilhabegesetzes heute leistungsberechtigte Personen künftig von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden könnten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plane derzeit, dass fünf der neun ICF-Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (International Classification of Functioning, Disability and Health) zutreffen müssten, um überhaupt Teilhabeleistungen beantragen zu können. Gemeinsam mit der Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe, Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, fordert Uwe Schummer, dass zwei ICF-Kriterien als Zugangsvoraussetzung ausreichen müssten. „Wir wollen kein Sparmodell durch die Hintertür“, stellte Uwe Schummer klar.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller kündigte den Referentenentwurf zum Bundesteilhabgesetz (BTHG) für März an und versicherte, dass darin die Elternassistenz gestärkt würde. „Die Schiedsstellen bleiben“, ergänzte sie. Damit würde eine Forderung der Lebenshilfe im Gesetzentwurf aufgegriffen. Für eine Öffnung der Werkstatt für alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig ihrer Arbeitsleistung – werde der Gesetzentwurf jedoch keinen bundesweiten Vorschlag machen. Das nordrhein-westfälische Modell der Teilhabe am Arbeitsleben für schwerstmehrfach behinderte Menschen in Werkstätten sei lobenswert, „andere Länder dürfen es gerne übernehmen“, sagte Gabriele Lösekrug-Möller.
Kritik übte Uwe Schummer am Vorgehen der Finanzminister der Länder, die Entschädigungslösung für misshandelte Kinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe weiter zu verzögern. „Es gibt einen positiven Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder. Eine Auszahlung muss noch in diesem Jahr erfolgen. Wir dürfen nicht auf eine biologische Lösung warten. Diese Diskussion ist unwürdig“, betonte Uwe Schummer. Nordrhein-Westfalen habe zugesagt, fünf Millionen Euro für den Opferfonds im Haushalt einzustellen. „Dieses Versprechen muss die Landesregierung halten“, forderte Uwe Schummer, der auch Vorsitzender der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen ist.