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Schleswig-Holstein arbeitet an Aktionsplan

Wappen Schleswig-Holsteins
Wappen Schleswig-Holsteins
Foto: Public Domain

KIEL (KOBINET) Das Landeskabinett von Schleswig-Holstein hat gestern dem gemeinsamen Entwurf des Aktionsplans
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zugestimmt. Damit wird im Land die zweite Phase zur Umsetzung im Land eingeleitet: Der Entwurf wird entsprechend der Konvention nach Partizipation im Rahmen eines öffentlichen Diskussionsprozesses vorgestellt werden sowie dem Landtag zur Unterrichtung übersandt.



Bei der Erstellung des Aktionsplanes konnte die schleswig-holsteinische Landesregierung auf zahlreiche Vorarbeiten zurückgreifen: Auf den „Sozialdialog Inklusion“ oder die unter anderem auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, durchgeführte Inklusionskonferenz, auf der Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbände und kommunale Behindertenbeauftragte Forderungen zur Umsetzung der UN-BRK in Schleswig-Holstein erarbeitet hatten.

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Kristin Alheit betonte: „Wir wollen ein Land, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen ganz selbstverständlich zusammen leben und arbeiten. Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft müssen sich Chancengleichheit, Akzeptanz, Respekt und Teilhabe Schritt für Schritt weiterentwickeln und sind eng mit der Einstellung jedes einzelnen Menschen verbunden.“ Nach wie vor bestehen bei vielen unreflektierte Vorstellungen über Menschen mit Behinderungen. Das gilt für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungen. „Deshalb heißt Inklusion für mich vor allem, Veränderungen im Denken und Handeln anzustoßen. Die Überwindung von Barrieren in den Köpfen ist Grundvoraussetzung für nachhaltige Veränderungen in der Gesellschaft. Mit dem Aktionsplan werden wir dazu beitragen! Mein besonderer Dank gilt dem großen Engagement aller Beteiligten – jetzt sind alle herzlich eingeladen, sich aktiv am weiteren Umsetzung-Prozess zu beteiligen“, so Kirstin Alheit.

Zweck der UN-Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Es geht also in der UN-BRK nicht um Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern darum, dass allgemeine Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Inhaltlich hat sich die Landesregierung im Aktionsplan auf folgende zehn Handlungsfelder verständigt, die für die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen zentrale Bedeutung haben und die wesentlichen Inhalte der UN-BRK repräsentieren:
– Bewusstseinsbildung
– Bildung
– Arbeit und Beschäftigung
– Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen
– Kultur, Sport und Freizeit
– Gesundheit und Pflege
– Schutz der Persönlichkeitsrechte
– Partizipation und Interessenvertretung
– Mobilität und Barrierefreiheit
– Barrierefreie Kommunikation und Information

Zu den einzelnen Handlungsfeldern sind im Aktionsplan jeweils Zielsetzungen der einzelnen Ressorts der Landesregierung aufgeführt. Dies können zum Beispiel Gesetzesvorhaben, Fortbildung oder Einzelprojekte sein. Die Maßnahmen reichen vom Modellversuch „Inklusive Kita“, über den „Barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen bis hin zu „Aufklärung über steuerrechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen“.

Folgende Termine zu Dialog-Foren, auf denen der Entwurf des Aktionsplans öffentlich diskutiert und weiterentwickelt wird, stehen bereits fest:
24. Mai, Husum, Kongresshalle
27. Mai, Kiel, musiculum
8. Juni, Rendsburg, Hohes Arsenal
17. Juni, Lübeck, Media Docks

Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf einsehen unter: www.schleswig-holstein.de und auch eine schriftliche Stellungnahme bis zum 30. April 2016 abgeben an:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung
Referat 25 – UN-BRK –
Postfach 7061
24170 Kiel
Per Email: [email protected]

Nach der gestrigen Zustimmung des Kabinetts wird eine Zusammenfassung des Berichtes zudem in Leichte Sprache und in Deutsche Gebärdensprache übersetzt sowie für die barrierefreie Nutzung im Internet vorbereitet und sobald wie möglich ergänzend im Internet eingestellt, heißt es in der Presseinformation.