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Kein Gehör in Sachen Beauftragte an Hochschulen

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MARBURG/LAHN (KOBINET) An hessischen Hochschulen gibt es auch weiterhin keine Verpflichtung zur Berufung von Beauftragten für die Belange behinderter Studierender. Dass die entsprechenden Forderungen der Behindertenverbände bei der Neugestaltung des Hessischen Hochschulgesetzes nicht berücksichtigt wurde,  teilte der Deutsche Verein der Blinden- und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DBSV) in seinem Newsletter mit.



„Das Hessische Hochschulgesetz wurde novelliert. Der DVBS hat sich in einer Stellungnahme an die Landtagsfraktionen für eine verbindliche Einrichtung von Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen an allen Hochschulen ausgesprochen, um deren Teilhabemöglichkeiten zu verbessern und um auch schon in frühen Planungsstadien von baulichen, IT-technischen und anderen Innovation und Vorhaben Barrierefreiheit und bestmöglich Bedingungen für inklusives Studieren fachkompetent berücksichtigen zu können. Die Landesregierung und die schwarzgrüne Parlamentsmehrheit haben die Forderungen des DVBS und auch anderer Behindertenverbände nicht aufgegriffen, ob wohl die Landesregierung selbst erst 2012 im Hessischen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention die Einrichtung von Behindertenbeauftragten an den Hochschulen festgeschrieben hatte“, heißt es im Newsletter des DBSV.

Verpflichtung statt Freiwilligkeit

Für Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist dieses Vorgehen ein weiterer Beweis für die in Deutschland herrschende Halbherzigkeit zwischen Wort und Tat in der Behindertenpolitik. Vor allem nervt ihn das Festhalten an einer meist nicht funktionierenden Freiwilligkeit in Sachen Behindertenpolitik. „Auf Bundesebene erleben wir gerade, dass die Koalition aus CDU/CSU und SPD ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschließen will, das private Anbieter von öffentlichen Angeboten wieder nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Hier wird genauso auf Freiwilligkeit wie beim Hessischen Hochschulgesetz gesetzt. Das kann es im 21. Jahrhundert nicht mehr sein. Denn genau diese Freiwilligkeit funktioniert oft nicht und führt dazu, dass ständig neue Barrieren aufgebaut werden“, erklärte Ottmar Miles-Paul.

Aktionen dringend nötig

Damit es beim Bundesbehindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene nicht genauso ausgeht, wie beim Hessischen Hochschulgesetz, seien nach Miles-Paul nun dringend Aktivitäten nötig, um die einzelnen Bundestagsabgeordneten davon zu überzeugen, dass eine barrierefreie und diskriminierungsfreie Gestaltung von Dienstleistungen und Gütern heute Standard und gesetzlich verankert werden muss. Alles andere wäre peinlich für Deutschland. Der vom Bundeskabinett bereits verabschiedete Gesetzesentwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz wird voraussichtlich Mitte März im Deutschen Bundestag in erster Lesung debattiert, im April im Ausschuss und bei einer Anhörung beraten und könnte Ende April vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Link zum vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und den Kernpunkten