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Gleichberechtigte Wahlen für Alle

Gerd Weimer
Gerd Weimer
Foto: Sozialministerium Ba-Wü

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Foto: Sozialministerium Ba-Wü

STUTTGART (KOBINET) Am 13. März findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Auch für Menschen mit Behinderungen müsse dabei die Partizipation bzw. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt möglich sein. Dies gelte ganz be­sonders für das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Menschenrecht zu wählen und gewählt zu werden", erklärte der Landes-Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, Gerd Weimer.



„In vielen Bereichen halten Barrieren Menschen mit Behinderungen immer noch sys­tematisch davon ab, gleichberechtigten Zugang zu erhalten oder Teilhabemöglich­keiten zu genießen, die für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sind. Dabei ist Zugänglichkeit mehr als ein bauliches Problem, auch wenn es im öffentli­chen Raum und bei öffentlichen Gebäuden, leider auch immer noch bei Wahlräumen, Nachholbedarf gibt. Zugänglichkeit umfasst vor allem auch den kommunikativen Be­reich. Neben den spezifischen Anforderungen für Menschen mit Hör- oder Sehbehin­derungen geht es auch darum, durch Informationen in einfacher bzw. leichter Spra­che Menschen mit Handicap eine selbstbestimmten Teilhabe am politischen Leben und die gleichberechtigte Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen“, erklärte Gerd Weimer.

Dies gelte natürlich ganz besonders für die Teilnahme an der Landtagswahl am 13. März. „Weil ich weiß, dass das, was für Menschen mit Behinderungen gut ist, vielen Menschen nutzt, habe ich gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und der Lebenshilfe Baden-Württemberg die Informationsbroschüre ‚Einfach wählen gehen!‘ herausgegeben“, sagte Gerd Weimer. Mit dieser Gemeinschaftspro­duktion sei es gelungen, vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lern­schwierigkeiten, aber auch vielen anderen Wählerinnen und Wählern im Land, die Bedeutung und Funktionsweise der bevorstehenden Landtagswahl auf ver­ständli­che Weise zu erklären und zu unterstreichen, dass es wichtig ist, vom Wahl­recht Ge­brauch zu machen. Das 30-seitige Heft vermittelt Grundinformationen über den Landtag, die Parteien, die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen in leicht ver­ständli­cher Form. Dazu gehören auch Hinweise zum Ablauf im Wahllokal und zum Wählen per Briefwahl. Ein Verzeichnis schwieriger Wörter rundet die Broschüre ab. Sie ist kostenlos und kann – auch in größeren Mengen – bei der Landeszentrale für politi­sche Bildung Baden-Württemberg, Stafflenbergstr. 38, 70184 Stuttgart, Tel. 0711‑1640990, Fax 0711-16409977, www.lpb-bw.de/shop, bestellt werden.

Der neuen Landesregierung bzw. dem neu gewählten Parlament schrieb der Landesbehindertenbeauftragte ins Stammbuch, endlich alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen zu lassen. „Über sechs Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist es an der Zeit, den diskriminierenden generellen Ausschluss von Menschen mit einer angeord­neten Be­treuung in allen Angelegenheiten vom Wahlrecht zu beseitigen. Dies wurde auch vom UN-Menschenrechtsausschuss anlässlich der Prüfung des deutschen Staatenberichts über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert“, be­tonte Gerd Wei­mer. „Neben der Beseitigung des Wahlrechtsausschlusses muss es aber auch darum gehen, Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützung bzw. Assistenz be­reitzustellen“, so der Landes-Behindertenbeauftragte.