1024w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1152/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/6akCNTHqRbXjwVpUf2yB1YEPogZntFG9r4iSmsuvMc7W0xAQlJI53hLKezO8.jpg"/>
Foto: Sozialministerium Ba-Wü
1152w, https://kobinet-nachrichten.org/cdn-cgi/image/q=100,fit=scale-down,width=1280/https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/6akCNTHqRbXjwVpUf2yB1YEPogZntFG9r4iSmsuvMc7W0xAQlJI53hLKezO8.jpg"/>
Foto: Sozialministerium Ba-Wü
1280w" sizes="(max-width: 1024px) 1024px, (max-width: 1152px) 1152px, (max-width: 1280px) 1280px" src="https://kobinet-nachrichten.org/newscoop_images/6akCNTHqRbXjwVpUf2yB1YEPogZntFG9r4iSmsuvMc7W0xAQlJI53hLKezO8.jpg"/>
Foto: Sozialministerium Ba-Wü
STUTTGART (KOBINET) Am 13. März findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Auch für Menschen mit Behinderungen müsse dabei die Partizipation bzw. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt möglich sein. Dies gelte ganz besonders für das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Menschenrecht zu wählen und gewählt zu werden", erklärte der Landes-Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, Gerd Weimer.
„In vielen Bereichen halten Barrieren Menschen mit Behinderungen immer noch systematisch davon ab, gleichberechtigten Zugang zu erhalten oder Teilhabemöglichkeiten zu genießen, die für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sind. Dabei ist Zugänglichkeit mehr als ein bauliches Problem, auch wenn es im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Gebäuden, leider auch immer noch bei Wahlräumen, Nachholbedarf gibt. Zugänglichkeit umfasst vor allem auch den kommunikativen Bereich. Neben den spezifischen Anforderungen für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen geht es auch darum, durch Informationen in einfacher bzw. leichter Sprache Menschen mit Handicap eine selbstbestimmten Teilhabe am politischen Leben und die gleichberechtigte Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen“, erklärte Gerd Weimer.
Dies gelte natürlich ganz besonders für die Teilnahme an der Landtagswahl am 13. März. „Weil ich weiß, dass das, was für Menschen mit Behinderungen gut ist, vielen Menschen nutzt, habe ich gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und der Lebenshilfe Baden-Württemberg die Informationsbroschüre ‚Einfach wählen gehen!‘ herausgegeben“, sagte Gerd Weimer. Mit dieser Gemeinschaftsproduktion sei es gelungen, vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten, aber auch vielen anderen Wählerinnen und Wählern im Land, die Bedeutung und Funktionsweise der bevorstehenden Landtagswahl auf verständliche Weise zu erklären und zu unterstreichen, dass es wichtig ist, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Das 30-seitige Heft vermittelt Grundinformationen über den Landtag, die Parteien, die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen in leicht verständlicher Form. Dazu gehören auch Hinweise zum Ablauf im Wahllokal und zum Wählen per Briefwahl. Ein Verzeichnis schwieriger Wörter rundet die Broschüre ab. Sie ist kostenlos und kann – auch in größeren Mengen – bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stafflenbergstr. 38, 70184 Stuttgart, Tel. 0711‑1640990, Fax 0711-16409977, www.lpb-bw.de/shop, bestellt werden.
Der neuen Landesregierung bzw. dem neu gewählten Parlament schrieb der Landesbehindertenbeauftragte ins Stammbuch, endlich alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen zu lassen. „Über sechs Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist es an der Zeit, den diskriminierenden generellen Ausschluss von Menschen mit einer angeordneten Betreuung in allen Angelegenheiten vom Wahlrecht zu beseitigen. Dies wurde auch vom UN-Menschenrechtsausschuss anlässlich der Prüfung des deutschen Staatenberichts über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert“, betonte Gerd Weimer. „Neben der Beseitigung des Wahlrechtsausschlusses muss es aber auch darum gehen, Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützung bzw. Assistenz bereitzustellen“, so der Landes-Behindertenbeauftragte.