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Foto: Andreas Vega
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MüNCHEN (KOBINET) Am Freitag den 5.2. kamen in München der Behindertenbeirat, Vertreterinnen von Behindertenorganisationen und des Paritätischen, Vertreterinnen verschiedener Abteilungen der Landeshauptstadt München sowie anderer Sozialhilfeträger zusammen, um mit der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele über das aus dem Bundesministerium für Arbeit kursierende Entwurfspapier des Bundesteilhabegesetzes zu diskutieren.
Der Behindertenbeirat der Stadt München hatte zu dem Austausch ins Sozialreferat der Landeshauptstadt München eingeladen. Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele erklärte sich bereit an dem Treffen teilzunehmen und über das Entwurfspapier des Bundesarbeitsministeriums für das Bundesteilhabegesetz zu informieren. Moderiert wurde die Veranstaltung vom Stadtrat Christian Müller (SPD). Zu Beginn gaben VertreterInnen des Behindertenbeirats ihre Einschätzungen des derzeit bekannten Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz ab. Dabei wurden mehrere kritische Punkte dieses Entwurfs aus der Sicht von Menschen mit Behinderung benannt. Im Anschluss nahm Verena Bentele ausführlich Stellung zu diesem Papier.
Dieses bereits deutschlandweit diskutierte Papier sei nur zur internen Hausabstimmung gedacht gewesen. „Es haben sich jetzt schon einige Dinge im Gesetzentwurf glücklicherweise geändert. Wir im Büro haben mittlerweile auch eine lange Stellungnahme zu allen Paragrafen erarbeitet. Es gab für uns schon sehr viele Punkte, wo wir definitiv nicht zufrieden sind,“ führte die Bundesbehindertenbeauftragte aus. Bentele merkte weiter kritisch an: „Ich finde, nach dieser langen Vorbereitungszeit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte und nach den vielen Diskussionen der Beteiligungsgruppe, bleibt der Entwurf doch in vielen Punkten weit hinter den Erwartungen der Verbände von Menschen mit Behinderung zurück“, erklärte Verena Bentele. Sie wies allerdings auch auf die bereits zum positiven veränderten Passagen hin.
In dem derzeit aktuellen Entwurf, an dem noch weitergearbeitet werde, könne das „Poolen“ nur noch mit der Zustimmung des Leistungsberechtigten durchgeführt werden. Der ursprüngliche Entwurf hätte bedeutet, dass viele Menschen mit Behinderung, die alleine wohnen, ihre Lebenssituation hätten verändern müssen. „Wir hätten lauter kleine Heime bekommen“, so Verena Bentele. Das weitere Verfahren wurde von ihr konkret benannt: „Im Moment finden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf unterschiedlichen Ebenen noch Gespräche statt. In den nächsten Wochen wird die Ressortabstimmung stattfinden und dann soll am 4. Mai der Gesetzentwurf ins Kabinett gehen.“
Eine kritische Stellungnahme gab ein Sprecher des VbA-Selbstbestimmt Leben e.V. München ab: „Grundsätzlich finde ich die Einleitung des Entwurfpapiers, in der mehrere Male auf die Ausgabendynamik und sogar noch auf das Ziel, die bisherige Ausgabendynamik zu bremsen hingewiesen wird, gelinde gesagt ziemlich unverschämt. Es gibt eine UN Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz ist mit bestimmten Anforderungen zur Umsetzung der Konvention geplant worden“, führte der VbA-Sprecher aus. „Dazu hat sich die Bundesregierung verpflichtet! Und das heißt, es geht um einen menschenrechtlichen Aspekt. Vieles was in diesem Entwurf drin steht, hat mit den menschenrechtlichen Anforderungen der UN Behindertenrechtskonvention nichts mehr zu tun. Die Behindertenverbände sind beteiligt worden. Es gab sehr viel Einsatz seitens der Verbände, auf allen Ebenen, hier in Bayern und in der Landeshauptstadt, die sich dort mit den Themen auseinandergesetzt haben und die ihre Einwendungen und Forderungen hinterlegt haben. Und das was jetzt passiert, spottet dem meist ehrenamtlichen Einsatz der Beteiligten. Wir werden das nicht hinnehmen. Wir werden uns bundesweit organisieren und diesen Prozess bis zum 4. Mai kritisch und lautstark begleiten. Wenn behauptet wird, dass es ein modernes Bundesteilhabegesetz werden soll, dass aus der Sozialhilfelogik herausführt und dann weiterhin Einkommen und Vermögen in irgendeiner Form geprüft wird, dann passiert jetzt genau das Gegenteil.“
Die wörtliche Entgegnung von Verena Bentele darauf war: „Zum Thema Anrechnung von Einkommen und Vermögen möchte ich sagen, natürlich sind die neuen Vermögensgrenzen im Gegensatz zur bisherigen Praxis schon ein deutlicher Unterschied. Dass da nichts passiert wäre, kann man so nicht sagen. Eine komplette Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen wird nicht realistisch sein. Ich setze mich sehr wohl dafür ein, aber es wird nicht kommen. Wir sollten uns für eine weitere Verschiebung der Grenzen einsetzen. Die Abschaffung wird ein nächstes Ziel sein, allerdings wird es in dieser Legislaturperiode nicht kommen.…. Die Verbände der Menschen mit Behinderung haben sehr unterschiedliche Forderungen und Erwartungen. Wenn Sie wirklich die eine oder andere Veränderung einbringen und Gesetzesveränderungen erreichen wollen, dann ist es sehr essenziell sich auf einige Grundforderungen zu einigen.“
Die verschiedenen Teilnehmerinnen des Arbeitskreises einigten sich abschließend darauf, zeitnah Stellungnahmen und Forderungen beim Bundessministerium für Arbeit und Soziales einzureichen.