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Benachteiligung bei geplantem Hilfesystem für ehemalige Heimkinder

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KASSEL (KOBINET) Die derzeitigen Vorschläge für ein Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, wird von vielen Betroffenen immer noch als krasse Ungleichbehandlung kritisiert.



Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands (AeHD), die sich seit langem und mit stetig schwindender Geduld für die längst überfälligen Hilfen einsetzt, kritisiert vor allem die massiven Unterschiede bei der Anerkennung von Rentenzahlungen. Das Bündnis begrüßt zwar, dass laut eines Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Rentenersatzleistungen für Betroffene gezahlt werden sollen, soweit von den Einrichtungsträgern keine Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtiges Arbeiten der Betroffenen gezahlt worden ist. Allerdings sind die Betroffenen enttäuscht, dass die Pauschalen niedriger sind als die durchschnittlich gezahlten Rentenersatzleistungen, die aus den Fonds Heimerziehung für Rentenersatzleistungen gezahlt wurden. Hier ist der Unterschied in der geplanten Leistungsgewährung gegenüber dem Fonds Heimerziehung, wo für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge pro gearbeiteten Monat 300 Euro Rentenersatzleistungen gezahlt werden, krass. Die derzeit geplanten 2.000 bzw. 5.000 Euro als Maximalbetrag sei ein herber Schlag für die Betroffenen aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und aus den Psychiatrien.

Der AeHD erläutert den ungerechten Unterschied anhand folgendem Rechenbeispiel: Hat ein Betroffener in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie von seinem 14. Lebensjahr bis zu seinem vollendeten 21. Lebensjahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet, bekommt er nach dem Beschluss der ASMK maximal 5.000 Euro. Für denselben Zeitraum von sieben Jahren Arbeit bekommt ein Betroffener, der im Rahmen der Jugendhilfe in einem Heim sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, für den der Heimträger auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, aus dem Fonds Heimerziehung bis zu 25.200 Euro. Das bedeutet, dass Betroffene aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie rund 20.000 Euro weniger als ehemalige Heimkinder für das gleich lange Zeitfenster bekommen werden. Diese Ungleichbehandlung sei ungerecht und sollte nach Ansicht des AeHD ganz dringend nochmals von den Errichtern der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ überdacht und zu einer höheren Pauschale angepasst werden.

Zudem sei geplant, dass nur Betroffene antragsberechtigt sind, die in Einrichtungen der alten Bundesländer innerhalb des Zeitfensters von 1949 bis 1975 und oder die in der ehemaligen DDR von 1949-1990 in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen betreut worden sind. Diese Zeitfenster orientieren sich an den Zeitfenstern für Anspruchszeiten, die für Betroffene der Heimerziehung im Rahmen der Fonds festgelegt wurden. Das war für die alten Bundesländer das Jahr 1975 und für die neuen Bundesländer das Jahr 1990. Das Zeitfenster für die alten Bundesländer sei jedoch kritisch. Denn weder die Reformen der Heimerziehung in der Behindertenhilfe noch die Reform in den Einrichtungen der Psychiatrien waren bereits 1975 umgesetzt worden. Davon könne in den alten Bundesländern frühestens ab dem Jahr 1980 ausgegangen werden. Die AeHD fordert daher das Zeitfenster für Anspruchszeiten in den alten Bundesländern auf das Jahr 1980 festzusetzen.

Die AeHD begrüßt die geplante öffentliche Anerkennung des in den Einrichtungen erlittenen Unrechts und Leids, sowie die geplante wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse. Zudem wird die individuelle Anerkennung für Geldleistungen und die Möglichkeit zur Revidierung der damaligen Diagnose durch eine fachliche Neueinschätzung. Das Bündnis begrüßt darüber hinaus die individuelle Anerkennung, dass eine Unterstützungsleistung als einmalige Geldpauschale gewährt werden kann. Dies gäbe Hoffnung, dass für die Betroffenen, die Leistungen aus dem Hilfesystem der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unbürokratischer, vereinfachter und zeitnaher gegenüber dem Verwaltungsaufwand der Fondsumsetzung Heimerziehung erfolgen wird.

Allerdings ist die AeHD enttäuscht, dass sich die individuelle Anerkennung trotz der sehr klaren Forderungen der Betroffenen in der Anhörung am 9. September 2015 auf eine Geldpauschale von 9.000 Euro festgelegt wurde. Die Unterstützungsleistung müsse mindestens 10.000 Euro betragen, um sie mit der Leistungsobergrenze der beiden Fonds Heimerziehung gleichzustellen, wo bis zu 10.000 Euro gewährt werden. Die niedrigere Unterstützungsleistung sei mit nichts gerechtfertigt und nicht nachvollziehbar, zumal besonders auch den Betroffenen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrien Unrecht und Leid wiederfahren ist. Die AeHD fordert daher eine Erhöhung der Geldpauschale von 9.000 Euro auf insgesamt mindestens 10.000 Euro. Alles andere stelle eine nicht zu vertretende Ungleichwertigkeit von leistungsberechtigen Betroffenen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gegenüber denen der Fonds Heimerziehung dar.

Für den 11. Februar ist eine weitere Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin geplant, bei der die Betroffenen ihre Forderungen und die Kritik an der Ungleichbehandlung einbringen wollen.