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Krankenhaus als Todesfalle für behinderte Menschen

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UNBEKANNT (KOBINET) Dass ein Krankenhausaufenthalt für Menschen mit Behinderung mit Assistenzbedarf mehr als schwierig ist, das wissen Insider und diejenigen, die so etwas schon erleben mussten. Welches großes Todesrisiko für Behinderte mit dem Gang in eine Klinik verbunden sein kann, das ist allerdings für den normalen Bürger nicht vorstellbar. Wie wahr und gleichzeitig unglaublich die Realität aber tatsächlich ist, zeigt folgendes aktuelles Beispiel.



München (kobinet) Dass ein Krankenhausaufenthalt für Menschen mit Behinderung mit Assistenzbedarf mehr als schwierig ist, das wissen Insider und diejenigen, die so etwas schon erleben mussten. Welches großes Todesrisiko für Behinderte mit dem Gang in eine Klinik verbunden sein kann, das ist allerdings für den normalen Bürger nicht vorstellbar. Wie wahr und gleichzeitig unglaublich die Realität aber tatsächlich ist, zeigt folgendes aktuelles Beispiel.

Frau Andrea B. ist wegen einer spinalen Muskelatrophie auf die Benutzung eines Elektrorollstuhls, sowie einer 24 Stunden Assistenz angewiesen. Mitte November des letzten Jahres übergab sich Frau B. über die ganze Nacht und klagte über Bauchkoliken. Einen dienstlichen Außentermin am folgenden Tag musste sie wegen der Schwere der Beschwerden abbrechen. Durch ständiges Erbrechen hatte sich offensichtlich ihre Speiseröhre stark entzündet. Als sie auch noch beim übergeben Blut spuckte, wies der herbei gerufene ärztlichen Notdienst sie in ein großes städtisches Münchner Klinikum ein. Was dann folgte, gleicht einem Stoff für einen Horrorfilm. Obwohl inzwischen gesetzlich eindeutig geregelt, dass behinderte ArbeitgeberInnen von ihrem Assistenzteam im Krankenhaus begleitet werden können, verlangte die Verwaltung der Klinik eine Kaution von über 1.000 Euro in bar für das 2. Bett für die Assistenz bis zum Eintreffen einer Zusage der Krankenkasse. Diese Kostenübernahme war natürlich zeitnah nicht zu bekommen. Eine Bestätigung eines Arztes für die Notwendigkeit der persönlichen Assistenz für die bedarfsdeckende Versorgung in der Klinik wurde erst nach langen Verhandlungen ausgestellt.

Es gab keinen Arzt, der sich für ihre Behandlung zuständig fühlte und Frau B. musste nochmals die Station wechseln. Sie lag nun bereits fast den ganzen Tag ohne ärztliche Versorgung in der Klinik. Erst nach Stunden diagnostizierte man eine blutige Speiseröhrenentzündung. Am 2. Tag wurde sie bereits wieder als gesund entlassen, allerdings ohne dass sie angemessene Mengen trinken oder essen konnte.

Da Frau B. immer noch nichts zu sich nehmen konnte, fiel sie daheim völlig dehydriert immer mehr in einen dämmrigen Zustand. Sie war in ihrem schlechten Zustand nicht mehr in der Lage, sich eindeutig und klar zu artikulieren. Als ein Assistent sie darauf hin wieder in das Krankenhaus zurückbrachte, bekam sie in der Notaufnahme ein 3 Liter Infusion, da sie bereits Herz Vorhofflimmern hatte und dringend stabilisiert werden musste.

Was jetzt folgte, ist unglaublich. Noch in der Nacht wurde sie aus dem Akutraum wieder auf die Station vom ersten Aufenthalt zurückverlegt. Die Infusionsnadel wurde gezogen und ihre Beine beim Umlagern von einer Krankenschwester durch voreiliges Handeln verstaucht. Ihr Vorhofflimmern wurde ab jetzt nicht mehr überprüft. Da Frau B. nach insgesamt fast 72 Stunden ohne Schlaf keine weiteren quälenden Nadelversuche für weitere Infusionen über sich ergehen lassen wollte, verlor sie dort schließlich das Bewusstsein. Die nächsten 24 Stunden blieb sie unversorgt und wurde einfach bewusstlos liegen gelassen. Die Einwendungen der anwesenden AssistentInnen wurden mehrmals abgewiegelt, mit dem Hinweis, dass Frau B. die Nacht sowieso nicht überleben würde. Ein Pfleger namens Josef behauptete sogar, sie hätte bereits Totenflecke an den Beinen. Es gab keine Ansprechpartner, ein Oberarzt war wegen Urlaub gar nicht anwesend. Erst nachdem sich ein persönlicher Assistent von Frau B. zunächst telefonisch beschwerte, später persönlich eine Patientenverfügung mit einer Entscheidungsbefugnis vorlegte, handelte das Personal dann doch und legte eine Magensonde. Nach der Zuführung von Nahrung und Flüssigkeit erlangte Frau B. wieder das Bewusstsein. Schließlich stabilisierte sich ihr Zustand. Dennoch wollte die Klinik schnellstmöglich eine Entlassung durchführen, obwohl sie noch nicht in der Lage war, selbstständig Nahrung und Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Aus dem ersten Fehler hatte man scheinbar nichts gelernt.

Diese Geschichte ist wahr und spielte sich in einer angeblich hochmodernen städtischen Klinik in München ab. Das Fazit: Krankenhäuser sind für Menschen mit Behinderung nicht nur die Orte, mit den größten Barrieren, sondern auch mit dem größten Risiko ums Leben zu kommen. Aus einer beherrschbaren Erkrankung entsteht bei Inkompetenz und Unwissenheit über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung schnell eine lebensbedrohliche Situation.

Frau B. ist durch dieses Erlebnis traumatisiert und kann wegen der zu erwartenden psychischen Belastung keine rechtlichen Schritte gegen die Klinik einleiten. Man möchte sich nicht ausmalen, was erst passiert, wenn ein Mensch mit Behinderung ohne Assistenz einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus durchmachen muss.