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Anforderungen an professionelles Peer Counseling

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Foto: ISL

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JENA (KOBINET) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. stellte Leistungsanforderungen für öffentlich geförderte Peer Counseling Angebote der Öffentlichkeit vor. Aufbauend auf einer Fachtagung der Bundesbehindertenbeauftragten am 13. Oktober 2015 zur unabhängigen Beratung bringt sich der Selbstvertretungsverband damit in die aktuelle Diskussion zur unabhängigen Beratung ein.



„‘Unabhängig‘ bedeutet für uns unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Zentren für selbstbestimmtes Leben bieten seit über 25 Jahren Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen an. In dieser Zeit haben wir die Methode des Peer Counseling vielfach angewendet, weiterentwickelt und professionalisiert“, erklärte Barbara Vieweg von der ISL. Dem Selbstvertretungsverband behinderter Menschen ist es ein wichtiges Anliegen, auch andere Beratungsstellen und solche, die es werden wollen, darin zu bestärken Peer Counseling Angebote aufzubauen. „Um diesem Vorhaben eine fachlich verlässliche Grundlage zu geben, entwickelten wir diese Leistungsbeschreibung. Peer Counseling ist mehr als der Austausch unter behinderten Menschen und mehr als die Weitergabe von Informationen. Peer Counseling stellt sich parteilich auf die Seite der ratsuchenden Person und stellt einen Zusammenhang zwischen der persönlichen Situation und den gesellschaftlichen Verhältnisse her. Peer Counseling fördert Selbstbestimmung und Empowerment.“

„Die Peer-Counselor verfügen über die für eine professionelle Beratung erforderlichen Grundqualifikationen und –kenntnisse. Zusätzlich verfügen sie über das Wissen, welche Bedeutung ihre eigene Behinderung für die jeweilige Beratungssituation haben kann und über die Fähigkeit, dieses Wissen sinnvoll in den Beratungsprozess einzubringen (situatives Peer-Verständnis). Dies betrifft beispielsweise die im Zusammenhang mit Peer-Counseling oft genannte Funktion eines Rollenvorbildes: die Peer-Counselor erkennen, ob und inwieweit sie für die Beratungskund*innen als Rollenvorbild dienen könnten. Zudem sind sie in der Lage, mit dieser Möglichkeit verantwortungsvoll umzugehen, zum Beispiel sie zu unterstreichen oder eher nicht einzusetzen. Dies gilt beispielsweise auch für die Beratung von Eltern behinderter Kinder, die in dem/der behinderten Berater*in ein Rollenvorbild für ihr behindertes Kind erkennen können. Zum verantwortungsvollen Umgang  gehört auch, andere Menschen, die ein solches Rollenvorbild sein können, in den Beratungsprozess im Sinne des Peer Supports einzubinden. Situatives Peer-Verständnis setzt eine fortlaufende und sorgfältige Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung voraus“, heißt es beispielsweise in den Leistungsanforderungen an eine öffentlich geförderte von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige professionelle Peer Counseling Beratung der ISL.

Peer Counseling brauche verlässliche und dauerhafte Strukturen, deshalb unterstützt die ISL die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung.

Link zu den Leistungsanforderungen