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BERLIN (KOBINET) Die behindertenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Katrin Werner, hat heute der Bundesregierung vorgeworfen, Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen zu verfestigen. „Die Bundesregierung trägt zur Verfestigung von Werkstätten für behinderte Menschen bei und verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention." Im Deutschen Bundestag wurde heute über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Vergaberechts abgestimmt. Darin ist eine Förderung von Sonderwelten vorgesehen. Werkstätten können demnach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden.
An Integrationsbetriebe, die eine Integration von Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, vergab die Bundesregierung demgegenüber nur 68 Aufträge seit Januar 2014. 13 der insgesamt 17 Ministerien vergaben in diesem Zeitraum gar keine Aufträge an Integrationsbetriebe, so die Bundestagsabgeordnete in ihrer Pressemitteilung.
„Werkstätten für behinderte Menschen sind Sonderwelten, die einer inklusiven Gesellschaft und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Wege stehen. Wir müssen sie umstrukturieren und nicht stärken. Unser Ziel ist ein inklusiver allgemeiner Arbeitsmarkt. Das empfiehlt auch der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über Deutschland, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Menschenrechte dürfen nicht ignoriert werden“, betont Werner.
Heute wurde im Deutschen Bundestag über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Vergaberechts abgestimmt. Im Entwurf ist eine Förderung von Sonderwelten vorgesehen. Werkstätten können demnach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten der Regierungskoalition gegen das Votum der Linken und der Grünen beschlossen.