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Neue Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern

Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Mecklenburg-Vorpommern

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Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
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Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Mecklenburg-Vorpommern

SCHWERIN (KOBINET) Die neue Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist in Kraft getreten. "Mit der Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden insbesondere die Rahmenbedingungen für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien weiter verbessert. Gleichzeitig wird den Belangen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stärker Rechnung getragen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe gestern in Schwerin.



Das barrierefreie Bauen bleibt ein wichtiges Anliegen der Landesbauordnung. „Öffentlich zugängliche Gebäude wie Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen, Bauten für Kultur und Bildung, Verwaltungsgebäude oder Geldinstitute müssen barrierefrei gebaut werden. Diese Erkenntnis ist erfreulicherweise in den vergangenen Jahren bei Neubauten zur Selbstverständlichkeit geworden“, sagte Harry Glawe. Die Landesbauordnung stelle nun klar, dass sich die Barrierefreiheit bei baulichen Anlagen mit ständigen Benutzern, beispielsweise Schulen und Hochschulen, nicht nur auf den Besucherverkehr, sondern auch den Benutzerverkehr bezieht. So muss beispielsweise jeder Schulneubau so beschaffen sein, dass Schüler diesen unabhängig von einer Mobilitätseinschränkung nutzen können, heißt es in der Presseerklärung des Bauministers.

„Im Gebäudebestand der öffentlichen Hand, aber auch privater Eigentümer, ist eine Menge für die Verbesserung der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für behinderte Menschen getan worden. Diese Entwicklung wollen wir weiter unterstützen“, betonte Harry Glawe. Im Wohnungsneubau finden die Belange von Behinderten nun mehr Berücksichtigung als bisher. Das neue Gesetz verlangt die Herstellung barrierefrei erreichbarer Wohnungen schon bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen. Die vorgeschriebenen barrierefreien Wohnungen können einem Bedürfnis der Praxis folgend zukünftig flexibler über mehrere Geschosse verteilt angeordnet werden.

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern 2015 ist zu finden im Internetauftritt des Wirtschaftsministeriums unter www.wm.regierung-mv.de beim Thema Bau/Planen und Bauen/Bauordnungsrecht.