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Förderung für unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen

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MüNCHEN (KOBINET) Der Bezirk Oberbayern hat eine Regelförderung für unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen beschlossen. Patienten und Patientinnen der psychiatrischen Kliniken finden hier ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöte: Die Unabhängigen gemeindenahen psychiatrischen Beschwerdestellen haben sich seit 2012 als wichtiger Baustein in der psychiatrischen Versorgung Oberbayerns etabliert, heißt es vonseiten des Bezirks.



Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags hat das Modellprojekt ab sofort in die Regelförderung aufgenommen. Regionalisierte Beschwerdestellen gibt es u.a. in Bad Tölz, Traunstein, Burghausen, Starnberg und Ingolstadt. Freising und Weilheim sind im Aufbau.

Bei den Unabhängigen Beschwerdestellen finden die Betroffenen niedrigschwellig – also leicht erreichbar, kostenlos, auf Wunsch anonym – ein offenes Ohr für ihre Anliegen. Gegebenenfalls können sie dort ein Beschwerdeverfahren einleiten. Organisiert werden die Beschwerdestellen von den Selbsthilfeverbänden Psychiatrie-Erfahrener sowie von Angehörigenverbänden psychisch Kranker. „In den Beschwerdestellen können die Betroffenen in geschützter, neutraler Atmosphäre ihren Kummer abladen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Sie können Konflikte auf Augenhöhe ansprechen und lösen. Das ist wichtig, weil Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung oft nur schwer Zugang zum etablierten Beschwerdesystem der Kliniken und Einrichtungen finden.“ So seien bereits zahlreiche Konflikte beigelegt worden. „Die Beschwerdestellen leisten hervorragende ehrenamtliche Arbeit“, so der Präsident weiter. „Ihre Arbeit trägt auch zu mehr Transparenz bei.“

Bislang gibt es sieben Beschwerdestellen auf ehrenamtlicher Basis. 2014 wurden sie vom Bezirk mit 51.000 Euro gefördert. Sie führten rund 1.300 Gespräche und Konfliktberatungen. Der Bezirk Oberbayern finanziert jeweils die Kosten für Sachmittel und Supervision, wirbt aber bei Landkreisen und Kommunen für eine finanzielle Beteiligung. Die regionale Zuständigkeit der einzelnen Beschwerdestellen ist jeweils deckungsgleich mit den Gebieten, die die psychiatrischen Kliniken laut ihrem gesetzlichen Auftrag versorgen, heißt es in der Presseinformation des Bezirks Oberbayern.