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BERLIN (KOBINET)
BERLIN (KOBINET) Zu den Ergebnissen einer Beratung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 21. Mai 2015 zur Frage der Erarbeitung einer Wahlrechtsstudie erklärte der Koordinator des Deutschen Behindertenrats: „Wir sind erleichtert über das Resümee von Professor Dr. Mühlig von der Universität Chemnitz: Wenn die Verbände nicht dabei sind, ist eine derartig konzipierte Studie nicht umzusetzen. Das Zurückziehen einer Studie, in der ein Kriterienkatalog zum „wissenschaftlich" begründeten Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen erarbeitet werden sollte, zeigt dass die Verbände behinderter Menschen ernst genommen werden", so Detlef Eckert.
„Für uns ist das ein erster Schritt zum Umsteuern in dieser Frage des unhaltbaren Wahlrechtsausschlusses behinderter Menschen in Deutschland“, erklärte Dr. Sigrid Arnade, die das Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland auf dieser Beratung vertreten hat. Alternativ schlugen die Verbände dem BMAS die Umsetzung einer Studie mit zwei Hauptinhalten vor: Rechtstatsachenforschung und Unterstützungskonzept zur Ausübung des Wahlrechts. Offen blieb bei der Beratung, welche neue Entscheidung zur Studie getroffen wird.
Nicht nur der Deutsche Behindertenrat sondern auch der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention rügte Deutschland im April diesen Jahres wegen der Verweigerung des Wahlrechtes für einige Gruppen behinderter Menschen. „Wir erwarten nunmehr, dass unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen die Wahlrechtseinschränkungen für behinderte Menschen im Bundeswahlgesetz (und Europawahlrecht sowie in den Landeswahlgesetzen) gestrichen werden und das Wahlrecht für alle Menschen gewährleistet wird. Eine neu konzipierte Studie darf nicht länger als Vorwand herhalten, die Streichung der Wahlrechtsausschlüsse zu verzögern“, so Dr. Detlef Eckert.




