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Geschichten aus Absurdistan Stand Mai 2015

Alexander Hübner
Alexander Hübner
Foto: Christian Hübner

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Alexander Hübner
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Alexander Hübner
Foto: Christian Hübner

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Alexander Hübner
Foto: Christian Hübner

MüNCHENBERNSDORF (KOBINET)

MüNCHENBERNSDORF (KOBINET) Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen hat seine Folge absurder Geschichten um weitere zwei bereichert. Es handelt sich um eine Sammlung von Beispielen, die aufzeigen sollen, wie Kostenträger diskriminierend mit behinderten Menschen umgehen, die einen Nachteilsausgleich in Form von Assistenz beantragen.



Einerseits betrifft sie eine total falsch ermittelte Einkommensanrechnung bei einem jungen Mann aus Bayern. Das andere Beispiel betrifft ein junges Ehepaar aus der Nähe von Hamburg. Die Frau erlitt am Tage ihrer Hochzeit eine Gehirnblutung und ist seither auf Assistenz angewiesen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Paar danach von Mecklenburg-Vorpommern in den Westen gezogen ist, da der Mann dort einen Arbeitsplatz gefunden hat. Durch das Verhalten des ostdeutschen Sozialamtes ist dieser bereits wieder in Gefahr. In einem Nachklapp zu einer Budgetkonferenz in Bayern, in der vom Kostenträger angeregt wurde, dass die Antragstellerin doch bitte auf dem Toilettenstuhl am Frühstühstückstisch die Zeit bis zum Mittag assistenzkostensparend zubringen sollte, machte der Kostenträger weiteren Gesprächsbedarf geltend. Die Sachverständige der Behörde hatte nur einen Punkt auf der Agenda. Sie brachte Infomaterial über Anstalten mit … und nahm sie wieder mit.

„Für eine faire Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist es dringend erforderlich, dass es neben der Anrechnungsfreiheit von Einkommen und Vermögen auch wesentliche Verbesserungen im Umgang der Kostenträger mit den Antragstellern gibt. Dieses andauernde Tricksen und Täuschen, diese Nötigungen und Falschinformationen, diese ständige Positionierung der Spielräume am jeweils minimal Möglichen ist eine andauernde, strukturelle Benachteiligung durch die Behörden im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes. Derzeit wird in einem Fall geprüft, ob es die Möglichkeit gibt, strafrechtlich gegen die Behörden und die dortigen Bediensteten vorzugehen“, so Alexander Hübner von ForseA.“