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Intensive Diskussion zum Bundesteilhabegesetz

Wegweiser: Bundesteilhabegesetz - Sozialhilfe
Wegweiser: Bundesteilhabegesetz - Sozialhilfe
Foto: NITSA

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Wegweiser: Bundesteilhabegesetz - Sozialhilfe
Foto: NITSA

BERLIN (KOBINET) Mit einer intensiven Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes ging gestern die zweitätige Tagung des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbtbestimmung und Assistenz (NITSA) unter dem Motto "Das Bundesteilhabegesetz - Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf" zu Ende. Klar wurde dabei, dass noch viel Lobbyarbeit nötig ist, um die längst überfällige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen zu erreichen.

Nachdem eine Reihe von ExpertInnen am Vortag die Forderungen und Vorschläge für ein gutes Bundesteilhabegestz erläutert und anhand einer Reihe von Beispielen deren Notwendigkeit dargelegt wurden, ging es am zweiten Tagungstag ins Eingemachte. Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) skizzierte den Rahmen für eine gute und echte Partizipation bei der Gesetzesentwicklung und schilderte ihre Erfahrungen bei der Mitarbeit in der von Bundessozialministerin Andrea Nahles einberufenen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegestz. Der „spannende“ Beteiligungsprozess habe viele Themen behandelt und sei mit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14. April auf dieser Ebene abgeschlossen worden. Das Thema der Assistenz sei bei den Beratungen der Arbeitsgruppe nach Ansicht von Dr. Sigrid Arnade jedoch zu kurz gekommen, trotz verschiedener Versuche, das Thema inhaltlich zu füllen.

Der Leiter der Projektgruppe Bundesteilhabegesetz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Marc Nellen skizzierte in seinem Vortrag den Rahmen des bisherigen Diskussionsprozesses und zeigte den Stand der gegenwärtigen Überlegungen für die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes aus seiner Sicht auf. Zu Beginn machte er deutlich, dass es noch keine Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz gibt und dass sich das Ministerium derzeit in der Phase der Gesetzeserarbeitung befinde. Der Gesetzentwurf solle bis zum Herbst erarbeitet und dazu dann noch einmal die Verbände angehört werden. Nach den Ausführungen von Marc Nellen gibt es eine Reihe von Ansätzen für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen. So seien beispielsweise im Bereich Arbeit eine Reihe von Verbesserungen zu erwarten, um behinderten Menschen Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen zu eröffnen und ihre Beschäftigung zu fördern. Eine bundesweite Form des Budgets für Arbeit sei in der konkreten Überlegung. Beim Bundesteilhabegeld konnte er jedoch wenig Hoffnung machen, da der finanzielle Aufwand dafür sehr hoch sei. In Sachen Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens machte Marc Nellen deutlich, dass hier Verbesserungen geschaffen werden sollen, wobei eine vollständige Abschaffung der Anrechnung bisher nicht vorgesehen sei. Dr. Sigrid Arnade hatte bereits in ihrem Vortrag erläutert, dass nach den derzeitigen Schätzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz mit Kosten zwischen 240 und 540 Millionen Euro pro Jahr gerechnet werde, wenn die vollständige Anrechnung des Einkommens und Vermögens erfolgen würde.

Die derzeitige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und Sozialministerin aus Thüringen Heike Werner machte in ihrer Rede deutlich, dass sie eine Reihe der Forderungen behinderter Menschen für mehr Teilhabe unterstütze und auch in Thüringen beispielsweise die Bemühungen für ein Budget für Arbeit auf der Tagesordnung stehen. Dabei verwies sie unter anderem auf die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die es umzusetzen gelte. Aus Sicht der Arbeits- und Sozialministerkonferenz schilderte sie den Stand der Diskussion aus den letzten ASMK-Sitzungen, die sich hauptsächlich an der Reform der Eingliederungshilfe orientieren. Von seiten der Länder gäbe es derzeit aber keinen eindeutigen Rückenwind für eine vollständige Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens, da nicht alle Länder diese Forderung unterstützen. Hier sei also noch Lobbyarbeit bei den Ländern nötig, führte Heike Werner aus.

Gerade das zögerliche Verhalten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Länder bei der vollständigen Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens löste bei den TeilnehmerInnen der Tagung Unmut aus. Es könne nicht sein, dass weitere komplizierte bürokratische Konstrukte geschaffen würden, die Zeit sei längst überfällig, dass auch behinderte Menschen und ihre Angehörigen von der Anrechnung auf Leistungen für behinderte Menschen befreit werden. Daher gelte es die Aktivitäten für ein gutes Bundesteilhabegesetz in den nächsten Monaten zu intensivieren. Die Stimmung dafür war auf dieser von der Aktion Mensch geförderten und von NITSA durchgeführten Tagung auf jeden Fall gut, so dass noch Hoffnung besteht, mit dem neuen Gesetz eine echte Verbesserung der Lebenssituation für behinderte Menschen zu erreichen.