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NITSA begrüßt Empfehlungen

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GRIMMA (KOBINET) Der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat nach Ansicht des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) erfreulicherweise sehr deutlich die Defizite, die in Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestehen benannt.



„Besonders begrüßen wir, dass der Mehrkostenvorbehalt im § 13 SGB XII, der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Assistenzbedarf drastisch einschränkt, und der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der behinderungsbedingten Assistenzkosten kritisiert wird. Dieses ist in den Empfehlungen zur Umsetzung des Artikel 28 eindeutig zu lesen“, erklärte Dr. Corina Zolle vom Vorstand von NITSA. Jens Merkel aus Grimma ergänzt: „Der zuständige UN-Fachausschuss hat mit all seinen Kritiken, immerhin werden etwa 65 Kritikpunkte aufgeführt, Deutschland und deren bisherige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ein sehr schlechtes Bild gerückt. Es werden zu fast allen Artikeln Empfehlungen ausgesprochen, dass mit Nachdruck die Gesetze im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geändert werden. Natürlich sind hier auch die Empfehlungen zu den Artikeln 19 (Selbstbestimmte Lebensführung) oder 24 (inklusives Bildungssystem) besonders hervorzuheben. Zum Thema Barrierefreiheit wird die Verpflichtung des privaten Sektors zur Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten vermisst. Hier werden Strafen bei Zuwiderhandlung verlangt.“

NITSA erwartet nun von der Bundesregierung, dass diese sich endlich zur Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention bekennt und die Verweigerung der angemessenen Vorkehrungen ein Ende hat. Diese Verweigerung wertet der Fachausschuss als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und damit auch hier Sanktionen nach sich ziehen muss. Dr. Corina Zolle betont dazu, dass das Argument der Bundesregierung, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben seien aus finanziellen Gründen nicht in größerem Umfang möglich, ja bereits von der UN-Berichterstatterin für Deutschland, Diane Kingston, zurückgewiesen wurde, mit dem Hinweis, dass dies für ein reiches Industrieland wie Deutschland wenig glaubwürdig sei. NITSA fordert, dass der Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz, der im Herbst vorliegen soll, sich auch gerade in dieser Situation an diesen Empfehlungen des UN-Fachausschusses orientieren muss.