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BERLIN (KOBINET) Beim Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen macht Deutschland Fortschritte, auch wenn es in manchen Bereichen noch erkennbaren Nachholbedarf gibt. Das ist nach Ansicht der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, das Ergebnis der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
Die Ergebnisse der Staatenprüfung sind am vergangenen Freitag veröffentlicht worden. Gabriele Lösekrug-Möller erklärte dazu: „Deutschland ist auf gutem Weg zu mehr Inklusion. Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir gehen in die richtige Richtung, auch wenn wir das Tempo dorthin noch deutlich erhöhen müssen. Dabei bleibt Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich Staat und Gesellschaft stellen müssen. Viele Empfehlungen sind deshalb Rückenwind für zentrale behindertenpolitische Vorhaben der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode. Ich möchte hier nur die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts und die Anpassung des Behinderungsbegriffs beispielhaft nennen. Sie unterstützen unsere Bemühungen zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes und bei der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes und geben uns wichtige Anstöße zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Selbstverständlich werden wir die Empfehlungen des UN Ausschusses jetzt sehr genau prüfen. In dieser Pflicht sehe ich alle staatlichen Ebenen, insbesondere auch die Bundesländer. Auch die Zivilgesellschaft bleibt gefordert, wenn Inklusion gelingen soll.“
In der Einführung zu den Empfehlungen des Ausschusses werde nach Ansicht der Parlamentarischen Staatssekretärin der fruchtbare Dialog mit der deutschen Delegation gewürdigt und ausdrücklich Größe, Zusammensetzung (Bund und
Länder) und die hochrangige Besetzung positiv erwähnt. Der Ausschuss spreche in seinen Empfehlungen eine Vielzahl von Punkten an. Hier eine Auswahl von Gabriele Lösekrug-Möller:
Positiv hervorgehoben werden grundsätzlich die
• Entwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK auf
Bundesebene,
• Funktion des/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen,
• Änderungen im Personenbeförderungsgesetz
• und die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache
Folgende Maßnahmen mahnt der Ausschuss u. a. gegenüber Deutschland an:
• die Bewusstseinsbildung auf Bundes- und Länderebene für die Rechte aus der UN-BRK
• die Überarbeitung des Behinderungsbegriffs
• die Verbesserung der Einbeziehung der Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben
• die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt, insbesondere für Frauen mit Behinderungen
• die Überprüfung der Einkommenssituation von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf ihre Bedarfe und ihre Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben
• eine Strategie zum Schutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen vor Gewalt in allen privaten und öffentlichen Bereichen, Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle
• eine Reform des Betreuungsrechts
• die Entwicklung einer Strategie zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems
• die Abschaffung aller Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen
Link zu den Empfehlungen des Ausschusses
Eine deutsche Übersetzung der Empfehlungen wird derzeit erstellt, dies wird jedoch voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht, heißt es in der Presseerklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.