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Einzelzimmervorgabe bei Pflegeheimen bleibt

Katrin Altpeter
Katrin Altpeter
Foto: Sozialministerium Ba-Wü

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Katrin Altpeter
Foto: Sozialministerium Ba-Wü

STUTTGART (KOBINET) Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter hält trotz mancher Widerstände daran fest, dass es in Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Behinderungen vom 1.9.2019 an im Wesentlichen nur noch Einzelzimmer geben darf. Die entsprechende Übergangsfrist von 10 Jahren wurde in der Landesheimbauverordnung festgeschrieben, die zum 1.9.2009 in Kraft getreten war.



Darin werden zum Beispiel Vorgaben zu Standorten und Einrichtungsgrößen von Heimen gemacht (wohnortnah, nicht mehr als 100 Plätze) und Einzelzimmer werden vorgeschrieben, soweit Heime keine Wohnungen zur individuellen Nutzung bereitstellen. In einem aufwändigen Abstimmungsprozess wurden nun sogenannte „Ermessenslenkende Richtlinien“ zur Anwendung der Landesheimbauverordnung erarbeitet und verabschiedet, insbesondere zu möglichen Ausnahmen und Befreiungen von der Einzelzimmervorgabe. „Diese Richtlinien sind eine praxisorientierte Auslegungshilfe für die Heimaufsichtsbehörden im Land und sie bieten durch transparente Ermessenskriterien mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Heimträger“, erklärte Ministerin Katrin Altpeter.

Die Ausarbeitung dieser Richtlinien wurde Altpeter zufolge von einer gemischt besetzten Arbeitsgruppe in einem Zeitraum von rund zwei Jahren begleitet. Vertreter der Leistungserbringer, der Pflegekassen, der Kommunen und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hätten in der Arbeitsgruppe mitgewirkt. „Es war mir ein Anliegen, die verschiedenen Fachkompetenzen in das Verfahren einzubinden“, erläuterte die Ministerin. „Dabei konnten viele der Anregungen aus diesem Kreis aufgenommen werden.“

Nach den Worten von Ministerin Altpeter ist dadurch ein Interessenausgleich zwischen Heimträgern und Aufsichtsbehörden gelungen, weil die Frage der Einzelzimmer, der Wohngruppen sowie der Übergangs-, Befreiungs- und Ausnahmeregelungen transparent und für alle nachvollziehbar geregelt sei. „Einer flächendeckenden Umsetzung der Verordnung steht nun nichts mehr im Wege“, ist die Ministerin überzeugt. Sie machte zugleich deutlich, dass im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen an der Einzelzimmervorgabe grundsätzlich nicht gerüttelt wird. Sie verband damit zugleich ein Lob für all jene Einrichtungsträger, die die Einzelzimmervorgabe und die anderen baulichen Vorschriften der Landesheimbauverordnung bereits umgesetzt haben.

„Einzelzimmer gewähren auch in Heimen eine geschützte Privat- und Intimsphäre. Das Bedürfnis danach wird angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in Zukunft noch weiter zunehmen. Die Achtung der Würde und der Selbstbestimmung sowie eine gute Lebensqualität für die in Heimen wohnenden Menschen sind für mich ein unverzichtbares Element unserer Pflegepolitik. Das Einzelzimmer als persönlicher und geschützter Rückzugsort ist dabei von zentraler Bedeutung“, erklärte Katrin Altpeter.

Die Landesheimbauverordnung zwingt niemanden allein zu leben

Ministerin Altpeter wies ausdrücklich darauf hin, dass niemand gezwungen werde, in einem Heim alleine zu leben. Die Landesheimbauverordnung lasse Wohneinheiten von zwei Personen ausdrücklich zu. Sie verhindere aber, dass Betroffene gegen ihren Willen mit Unbekannten in einem Zimmer zusammenleben müssen, weil kein Einzelzimmer für sie da ist. Mit den flexiblen Raumkonzepten, die die Landesheimbauverordnung zulasse und ermögliche, könnten alle „Vorteile“ von Doppelzimmern genutzt und gleichzeitig deren Nachteile vermieden werden.

„Wenn etwa zwei Menschen zusammenleben wollen, können zwei nebeneinanderliegende Zimmer zusammengeschlossen und gemeinsam genutzt werden, indem zum Beispiel zwei Zimmer und ein gemeinsamer Sanitärraum durch einen Vorflur erschlossen oder zwei Zimmer durch einen flexibel gestaltbaren Durchgang miteinander verbunden werden. Mit solchen Raumkonzepten werden die Wahlmöglichkeiten von Heimbewohnerinnen und -bewohnern erheblich ausgeweitet und die Anpassung der räumlichen Umgebung an unterschiedliche und wechselnde Bedürfnisse erheblich verbessert. Doppelzimmer sind hierfür nicht erforderlich“, so die Ministerin.

Abbau von Doppelzimmern führt nicht zu einem Engpass in der Versorgung mit Pflegeheimplätzen

Die Ministerin wandte sich auch gegen „durchsichtige Katastrophenszenarien“, wonach die Einzelzimmervorgabe zu einem Engpass bei Pflegeheimplätzen führe. Sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich die Zahl der Heimplätze in den vergangenen Jahren trotz der schrittweisen Umsetzung des Einzelzimmergebots weiter kontinuierlich gesteigert habe. Zudem seien laut statistischem Landesamt von 2011 bis 2013 rund 200 neue, zusätzliche Pflegeheime entstanden. Nach den weiteren Angaben des statistischen Landesamts wurden im Jahr 2013 insgesamt 90.845 Menschen in stationären Einrichtungen in Baden-Württemberg versorgt. Dem stünden 100.243 verfügbare Heimplätze gegenüber. „Es ist also aktuell ein spürbarer Überhang an Heimplätzen vorhanden“, so die Ministerin. Zudem zeigten die statistischen Erhebungen, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen ambulant versorgt werden wollen. Im Jahr 2011 wurden noch 32 Prozent in Heimen versorgt, im Jahr 2013 waren es 30 Prozent der Pflegebedürftigen.

Bauliche Vorgaben für große Heime der Eingliederungshilfe

Katrin Altpeter zufolge hat die geplante Dezentralisierung großer Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auch Auswirkungen auf bauliche Gestaltungsprozesse an den Zentralstandorten. Ziel sei es, für die Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Dezentralisierung ein Höchstmaß an gleichberechtigter Teilhabe und Inklusion zu verwirklichen und zugleich an den zentralen Standorten die Vorgaben der Landesheimbauverordnung stufenweise umzusetzen. Mit dem Instrument eines „sukzessiven Anpassungsprozesses“ habe man dafür in den „Ermessenslenkenden Richtlinien“ nun einen geeigneten Weg gefunden. „Damit können die Planungsschritte der Dezentralisierung und die Umsetzung der Landesheimbauverordnung mit der Einzelzimmervorgabe aufeinander abgestimmt und miteinander in Einklang gebracht werden“, erläutert die Ministerin.