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BERLIN (KOBINET) Die Grünen auf Bundes- und Länderebene haben gemeinsame Eckpunkte für eine gerechte Finanzierung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen formuliert.
„Die Bundesregierung möchte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen modernisieren und ein modernes Recht der Sozialen Teilhabe schaffen. Doch ein Jahr nach Beschluss des Koalitionsvertrages droht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen verschiedenen Interessen zerrieben zu werden“, darauf wies die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Corinna Rüffer, hin. Im September 2014 sind Überlegungen des Bundesfinanzministers Dr. Wolfang Schäuble und Hamburgs Erstem Bürgermeisters Olaf Scholz zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bekannt geworden, die auch diesen Themenkomplex behandeln. „Ihrem Vorschlag zufolge soll der Bund sukzessive die Kosten der Unterkunft übernehmen. Darüber hinaus schlagen sie vor, die Eingliederungshilfe wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen neu zu regeln, wobei die Finanzierungsverantwortung bei Ländern und Kommunen bleiben soll. Mit diesem Vorschlag würde die Reform des Teilhaberechts von der finanziellen Entlastung der Kommunen entkoppelt“, so Corinna Rüffer.
Nach Ansicht der Grünen ist es sowohl behindertenpolitisch als auch mit Blick auf die finanzielle Belastung der Kommunen entscheidend, dass die inhaltliche Reform der Eingliederungshilfe und die Entlastung der Kommunen nicht voneinander getrennt werden, sondern in einem Gesetzgebungsverfahren stattfinden. „Seit Jahren ist offensichtlich, dass die bestehenden Probleme im Teilhaberecht nicht nur den Anspruch behinderter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe verletzen, sondern auch überflüssige Kosten verursachen. Nur die Verknüpfung von inhaltlichen und finanziellen Interessen hat bislang dazu geführt, dass sich etwas bewegt. Bei einer Trennung der beiden Teile besteht die Gefahr, dass die Länder die inhaltliche Reform blockieren oder gar Verschlechterungen durchsetzen“, heißt es in einer Presseinformation der Grünen.
Vor diesem Hintergrund haben Grüne aus Bund und Ländern ihre gemeinsame Linie mit sechs Punkte formuliert, die aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen erfüllt sein müssen, damit die Reform des Leistungsrechts auch tatsächlich zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führt. Darin heißt es:
„1. Der Bund muss anteilig die Finanzierung der Teilhabeleistungen übernehmen – systematisch und dauerhaft.
2. Das bisherige Leistungsrecht der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen muss in ein modernes Leistungsrecht der Sozialen Teilhabe überführt werden. Dazu gehören auch Leistungen, die bisher in der Eingliederungshilfe nicht gesetzlich geregelt sind, aber durch Rechtsprechung entwickelt wurden.
3. Der Zusammenhang zwischen der Reform des bisherigen Leistungsrechts der Eingliederungshilfe und der finanziellen Entlastung der Kommunen durch den Bund muss aufrechterhalten werden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Hamburg Erster Bürgermeister Olaf Scholz haben vorgeschlagen, über die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund die kommunale Ebene um 5 Milliarden Euro zu entlasten, ohne dass die Eingliederungshilfe reformiert wird. Das ist weder nachhaltig noch zielführend. Ein differenziertes Bundesteilhabegeld bietet die Möglichkeit, sowohl die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken, als auch die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten. Bündnis 90/Die Grünen werden sich für seine Einführung stark machen.
4. Darüber hinaus ist aus unserer Sicht gegenwärtig der Sozialhilfeträger am besten geeignet, für die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen federführender Leistungsträger zu sein, sofern er sich als Handelnder im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention versteht. So wäre beispielsweise eine Übertragung der Zuständigkeit für Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen auf die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter nicht zielführend, da sie schon jetzt behinderte Erwerbslose nur unzureichend fördern.
5. Leistungen der Sozialen Teilhabe dienen dem Ausgleich von Einschränkungen der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe und von Benachteiligungen, die behinderte Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung haben. Sie müssen daher ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen geleistet werden. Bündnis 90/Die Grünen werden darauf drängen, dass Assistenzleistungen auch dann anrechnungsfrei finanziert werden, wenn sie leistungsrechtlich nicht der Eingliederungshilfe, sondern der Hilfe zur Pflege zugeordnet werden. Eine unterschiedliche leistungsrechtliche Zuordnung darf nicht dazu führen, dass gleiche Leistungen mal vollständig, mal anteilig finanziert werden.
6. Ziel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung in Deutschland sein. Dabei kommt der Entwicklung inklusiver Sozialräume und -quartiere eine besondere Bedeutung zu. Die Ermittlung des individuellen Bedarfs muss unter Beteiligung der Leistungsberechtigten erfolgen und sollte bundeseinheitlich gestaltet werden. Teilhabeleistungen sind Menschenrecht. Die Bundesregierung hat mehrfach angekündigt, die Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus dem System der Fürsorge zu lösen. Ihre Finanzierung ist Aufgabe eines inklusiven Sozialstaates.“