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Gutachten zur Bedarfslage behinderter Menschen

Wappen des Saarlandes
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Foto: Public Domain

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NEUNKIRCHEN (KOBINET) Um verlässliche Planungsgrundlagen hinsichtlich des zukünftigen Bedarfs an stationären und teilstationären Plätzen für Menschen mit geistiger oder körperlicher zu erhalten, hat das saarländische Sozialministerium das Sozialforschungsinstitut con_sens aus Hamburg mit der wissenschaftlichen Untersuchung und Bedarfsanalyse für den Zeitraum 2014-2025 beauftragt.

„Dies ist ein zentraler Baustein, um mehr Inklusion im Saarland umzusetzen und eine bedarfsgerechte Versorgung für Menschen mit Behinderung sicherzustellen“, sagte Sozialstaatssekretär Stephan Kolling in Neunkirchen vor Trägern der Behindertenhilfe. „Es ist uns ein besonderes Anliegen, die Träger der Einrichtungen und ambulanten Dienste, die Menschen mit Behinderung und alle weiteren Beteiligten im engen Dialog in den Untersuchungsprozess mit einzubeziehen. Wir möchten, dass die Bedarfsplanungen und die notwendigen strukturellen Weiterentwicklungen der Angebote eine breite Akzeptanz und Unterstützung finden.“

Im Saarland stehen rund 1.500 stationäre Plätze in 40 Wohneinrichtungen sowie rund 550 Plätze in 16 Tagesförderstätten für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung zur Verfügung. Weitere 500 Menschen erhalten ambulante Hilfen zum Wohnen, die von 20 ambulanten Diensten angeboten werden. Auf Grund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einem weiter steigenden Bedarf an Hilfen zum Wohnen und zur Tagesstrukturierung zu rechnen, heißt es in der Presseinformation des saarländischen Sozialministeriums.

Die Studie soll auch Empfehlungen geben, wie die vorhandenen Angebote nach den Leitlinien der Inklusion und persönlichen Bedarfe strukturell und inhaltlich weiterentwickelt werden können. Hierbei soll auch den besonderen Herausforderungen der sich verändernden Bedarfe älter werdender Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen besonders Rechnung getragen werden. Begleitend zur Untersuchung sind in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen vorgesehen, ferner werden regionale Trägerkonferenzen, Workshops sowie Regionalkonferenzen und Befragungen von Experten, Trägern und Menschen mit Behinderung durchgeführt. Ein Projektbeirat aus Vertretern der Verbände, der Träger und weiteren Experten begleitet die Untersuchung.

„Der Abschlussbericht mit den Projektergebnissen und Handlungsempfehlungen soll im Oktober 2015 vorliegen. Wir erwarten dadurch mehr Planungssicherheit für das Land und die Träger. Vor allem aber wollen wir damit den behinderten Menschen und ihren Angehörigen die Sicherheit geben, dass sie auch in Zukunft wohnortnah und in ausreichendem Umfang die Versorgungsangebote erhalten, die sie benötigen“, so Staatssekretär Stephan Kolling.