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Foto: Rolf Barthel
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BERLIN (KOBINET) Der Entwurf für ein Präventionsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums, heute in einer Verbändeanhörung beraten, muss in zentralen Punkten nachgebessert werden. Dies fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). "Vor allem fordern wir eine Gleichstellung der ambulant lebenden Pflegebedürftigen mit Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen", sagt ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. "So sollen für Präventionsangebote in stationären Einrichtungen im Jahr 2016 ein Betrag von 0,30 Euro je Versichertem eingesetzt werden, der in den Folgejahren prozentual angepasst wird. Pflegebedürftige außerhalb von Einrichtungen gehen dagegen leer aus." Diese Privilegierung stationärer Einrichtungen, so Arnade, widerspricht dem ansonsten politisch gewollten Trend zum Verbleib in häuslicher Umgebung beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit.
Generell teilt die ISL die mit diesem Gesetzentwurf verbundenen Ziele der Bundesregierung. Die ISL ist der Auffassung, dass der Entwurf sinnvolle Elemente erhält, beispielsweise die Verpflichtung zur Beachtung geschlechtsspezifischer Besonderheiten. Insbesondere durch die Einbeziehung weiterer Leistungsträger, neben den gesetzlichen Krankenkassen, in die Präventionsaufgaben wird nach Meinung der ISL den Anliegen der Prävention und Gesundheitsförderung eine breite Basis verliehen.
Was allerdings verwundert, so die ISL in ihrer Stellungnahme, ist das Fehlen von Empowerment als Präventionsstrategie. „Bereits seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts wird in internationalen Zusammenhängen das Empowermentkonzept diskutiert“, kritisiert Arnade. „Von der Weltgesundheitsorganisation WHO ist es längst als Präventionsstrategie anerkannt. Umso weniger können wir es verstehen, dass dieses nachweislich wirksame Präventionskonzept im gesamten Referentenentwurf nicht einmal erwähnt wird.“
Nachholbedarf gibt es nach Meinung der ISL auch in der Frage der Partizipation. Spätestens mit In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Partizipation der Betroffenen und ihrer Verbände gesetzlich verbrieftes Recht. Deshalb sei es nicht hinnehmbar, dass die Partizipation der Betroffenen und ihrer Verbände bei der Entwicklung der nationalen Präventionsstrategie sowie bei der nationalen Präventionskonferenz fehlt. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Präventionsforum sei kein angemessener Ersatz. „Hier sind die vorgesehenen Bestimmungen in § 5 SGB XI positiv hervorzuheben, die eine Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen vorschreiben“, betont Arnade.