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Foto: Ralph Sondermann
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DüSSELDORF (KOBINET) Nordrhein-Westfalens Sozialminister Guntram Schneider hat heute in Düsseldorf den Entwurf eines sogenannten Inklusionsstärkungsgesetzes vorgestellt. „Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern", sagte der Minister. „Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern." Der Referentenentwurf bleibt aus Sicht des Sozialverbands VdK im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück, die die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv" geschürt hat.
Obwohl seit dessen Verabschiedung mehr als zwei Jahre verstrichen sind, fehle es nach wie vor an klaren Regelungen, wie die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden soll, meint der Sozialverband: Stattdessen wurden lediglich bestehende Gesetze zusammengefasst und mit Formulierungen aus der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention aufpoliert. Infolgedessen werden Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen wohl auch zukünftig im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in der Freizeit und bei der gesundheitlichen Versorgung auf Barrieren stoßen. Immerhin enthält der Gesetzentwurf mit einem Rechtsanspruch auf Stimmzettelschablonen für blinde Menschen sowie Kommunikationshilfen für gehörlose Eltern bei schulischen Gesprächen auch konkrete Verbesserungen. Diese sind jedoch als selbstverständlich zu bewerten, da sie der Herstellung vergleichbarer Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung dienen.
Insgesamt sieht der VdK Nordrhein-Westfalen in dem Inklusionsstärkungsgesetz ein trauriges Zeichen dafür, dass die Behindertenpolitik in diesem Bundesland seit dem erbitterten Streit zwischen Land und Kommunen um die Umsetzung und Finanzierung der schulischen Inklusion festgefahren ist.
Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums wird nun den Verbänden der Menschen mit Behinderungen zur Anhörung zugeleitet. Nach der Verbändeanhörung, an der laut Presseinformation des Ministeriums rund 200 Organisationen beteiligt sind, will die Landesregierung gegebenenfalls erforderliche Veränderungen an dem Entwurf vornehmen und diesen dann voraussichtlich Anfang 2015 in den Landtag einbringen.