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Gerd Weimer kritisiert Rückschritt bei Inklusion

Gerd Weimer
Gerd Weimer
Foto: Sozialministerium Ba-Wü

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Foto: Sozialministerium Ba-Wü

STUTTGART (KOBINET) Wer nach über fünf Jahren seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung die Einrichtung von Schwerpunkt­schulen fordert, verkenne die rechtsverbindlichen Vorgaben dieses Menschenrechts­doku­ments zur Gewährleistung von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Dies erklärte der Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg Gerd Weimer. 



„Mit Blick auf die landesweit bereits vieler Orts etablierten gruppenbezogenen inklusiven Lernangebote quer über alle Schularten hinweg wäre dies ein eklatanter Rückschritt. Gegen dieses ‚Zurück in die Vergangenheit‘ verwahre ich mich entschieden“, sagte Gerd Weimer mit Blick auf eine entsprechende Forderung der Städtetagsprä­sidentin Barbara Bosch im Vorfeld der Hauptversammlung des Städtetags Baden-Württem­berg am heutigen Donnerstag.

Inklusion im Bildungsbereich nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention be­deute, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, ihre Potenziale und Fähigkeiten im allgemeinen Bildungssystem entwickeln zu kön­nen. „Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist nach der UN-Konvention der Regel- und nicht der Ausnahmefall. Die Einrichtung von Schwer­punktschulen würde im Ergebnis nichts anderes bedeuten, als eine weitere Säule im heute leider noch immer selektiven Bildungssystem, mit dem endlich Schluss sein muss. In der Praxis würde dies zudem bedeuten, dass mindestens 80 Prozent aller Schu­len sich in Sachen Inklusion für unzuständig erklären würden“, stellte Gerd Weimer fest. Nicht nur aufgrund der Erfahrungen aus den nordi­schen Ländern sei offenkun­dig, dass von der Inklusion im Bildungswesen Kinder mit und ohne Handicap gleicher maßen profitierten. Inklusion in der schulischen Bildung stelle die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt und be­greife Vielfalt als Ressource und Chance für den Lern- und Erziehungsprozess. „Und dies würde durch die Ein­richtung von Schwerpunktschulen konterkariert“, stellte Gerd Weimer fest.

Verwundert zeigte sich der Landesbehindertenbeauftragte auch über die Haltung der Städtetagspräsidentin, wonach Medienberichten zufolge die UN-Konvention nur Bund und Länder zur Inklusion ver­pflichte. „Die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung bzw. die Schaffung ei­nes durchgängig inklusiven Bildungssystems ist eine gesamtgesellschaftliche Auf­gabe, für die Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam verantwortlich sind. Bereits seit 20 Jahren ist das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz verankert. Im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet dieses auch eine Handlungsverpflichtung, denn die Versagung angemessener Vorkehrun­gen ist eine Form der unzulässigen Diskriminierung nach der UN-Charta“, betonte Gerd Weimer.

Gerd Weimer appelliere an die Mitglieder des Städtetags, sich zu ihrer Verantwortung für ein durchgängig inklusives Bildungssystem zu bekennen. Natürlich wisse er, dass dies nicht zum Nulltarif zu haben sei und auch nicht über Nacht flächendeckend zu ver­wirk­lichen wäre. „Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut, aber man muss das Ziel im Auge behalten und sich auf den Weg machen. Dabei lässt das Land die Kommunen nicht alleine, es kann aber nicht sein, dass der Städtetag jede Kleinigkeit für kon­nexitätsrelevant erklärt und durch seine Verweigerungshaltung die überfällige Novel­lierung des Schulgesetzes blockiert“, stellte der Landes-Behindertenbeauf­tragte fest.

„Eltern von betroffenen Kindern haben in die Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung große Erwartungen gesetzt. Ihre Kinder leben im Hier und Jetzt und wollen heute vom gemeinsamen Lernen mit Kindern ohne Handicap profitieren. Damit wir betroffenen Eltern die unsägliche Erfahrung im Fall Henri ersparen, appelliere ich an alle Beteiligten, sich für eine zügige Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung im baden-württembergischen Schulgesetz einzusetzen. Ein sachgerechter finanzieller Ausgleich lässt aus meiner Sicht relativ einfach über eine sogenannte Evaluations­klausel erreichen“, so Gerd Weimer.