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Bundestag beschließt „Pflegestärkungsgesetz“

Foto aus der Jungen Pflege in Berlin
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BERLIN (KOBINET) Der Deutsche Bundestag hat heute ein sogenanntes "Pflegestärkungsgesetz" beschlossen. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, begrüßt das neue Gesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung verbesserte Teilhabe für pflegebedürftige Menschen. Nach Auffassung der Volkssolidarität wird ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Pflege mit dem neuen Gesetz nicht erreicht.



Das neue Gesetz sieht eine Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürfte, Angehörige und Pflegekräfte vor. Besonders wichtig aus Sicht der Behindertenbeauftragten sind die Erweiterungen bei den „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ sowie die Flexibilisierung von Leistungen durch die sogenannte „Umwidmungsregelung“. Diese ermögliche es Pflegebedürftigen, ihre Versorgung stärker dem eigenen Bedarf anzupassen. Auch die Stärkung von ambulanten Wohngruppen und die Erhöhung des Zuschusses für Umbaumaßnahmen seien eindeutige Signale in Richtung verbesserter Teilhabe.

Auch die Arbeitgeber seien in der Pflicht, ihren Beitrag zu einer menschenwürdigen Pflege – insbesondere zur Entlastung von berufstätigen, pflegenden Angehörigen – zu leisten, fordert Bentele. Aus diesem Grund sei das am vergangenen Mittwoch durch das Kabinett verabschiedete Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein großer Fortschritt. „Ich bin optimistisch, dass diese Ansätze der Teilhabeorientierung auch in die neue Gesetzgebung der geplanten Eingliederungshilfereform einfließen. Die Grundvoraussetzung sollte immer sein, dass der Mensch mit seinen Selbstbestimmungs- und Teilhaberechten im Mittelpunkt steht“, erklärte Bentele.

Der Präsident der Volkssolidarität, Dr. Frank-Michael Pietzsch betonte: „Nach wie vor brauchen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Pflege. Eine teilhabeorientierte Pflege muss allen wichtigen Pflegebedarfen entsprechen, einschließlich denen von demenziell erkrankten Menschen. Dieses Ziel wird mit dem heute verabschiedeten Gesetz nicht erreicht. Deshalb bleibt ein wichtiges Anliegen der Volkssolidarität, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und umgesetzt wird.“

Die vorgesehene Dynamisierung der Leistungen bezeichnete Pietzsch als unzureichend. Sie werde den steigenden Anforderungen an eine bessere Pflegequalität in keiner Weise gerecht. Erforderlich sei eine regelhafte jährliche Anpassung, um den Wertverlust aufzufangen.

Die Volkssolidarität kritisiert ferner die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds. „Damit werden der Pflegeversicherung Mittel vorenthalten, um bei Einführung eines neuen Pflegebegriffs Leistungen ausreichend zu finanzieren und die Versorgungssicherheit in der Pflege zu gewährleisten“, so Pietzsch. „Wir setzen uns für eine solidarische Finanzierung der Pflege ein, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beteiligen.“

Pietzsch betonte, dass die Überwindung der „Minutenpflege“ dazu beitragen müsse, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und damit auch dem Pflegefachkräftemangel entgegenzuwirken. Er forderte die baldige Vorlage eines Pflegeberufegesetzes.